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Fotokunst Alles in Auflösung: Was ist das Original in der Fotografie?

19.08.2005 ·  Ein Symposium in Winterthur diskutierte den Original-Begriff in der Fotografie. Von einer allgemeingültigen Definition ist man indes noch weit entfernt.

Von Florian Mercker
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Ist das Original in der Fotografie mehr als nur ein Konstrukt, das auf dem Vertrauen von Markt und Käufer aufbaut? Ist der Begriff des Vintage eine brauchbare Begrenzung der Möglichkeit endloser Reproduktion? Gibt es Unterschiede in der Originalbestimmung bei Schwarzweiß- und Farbfotografie? Welchen Ansatz verfolgen Markt, Sammler und Künstler hierbei jeweils?

Bei einem vom Fotomuseum Winterthur und der Fotostiftung Schweiz gemeinsam mit dem Verband Schweizer Galerien und der Axa Art Versicherung veranstalteten Symposium in Winterthur wurde der Versuch einer Klärung unternommen. Für Rolf Sachsse, Professor für Designgeschichte und Designtheorie an der Hochschule der Bildenden Künste in Saarbrücken, ist das Vintage lediglich Teil einer romantischen Originalvorstellung. Wichtiger als solche Kunstbegriffe sind ihm der Wert und die Bedeutung des Mediums Fotografie für das Erinnerungsvermögen. Nicht nur die Farbfotografie befindet sich unzweifelhaft in materieller Auflösung. Diese ist - wie von der anerkannten Sachverständigen für Fotografie-Restaurierung Marjen Schmidt plastisch mitgeteilt - nur konservierbar, nicht aber restaurierbar.

Was gilt also, wenn die Einheit aus Material und Inhalt nicht mehr gegeben ist? Fotografie ist doch eigentlich als künstlerisches Ausdrucksmittel für die öffentliche Auseinandersetzung bestimmt und nicht allein für die Archive. Häufig behilft man sich daher mit Ausstellungsabzügen. Daß deren Einordnung in den Originalbegriff zumindest diskussionswürdig ist, war allen Referenten klar. Vielleicht sind C-Prints, so fragte provozierend Thomas Seelig, Sammlungsdirektor am Fotomuseum Winterthur, dann unter Umständen auch nur eine Episode in der Geschichte der Fotografie?

Inka Graeve-Ingelmann, Kuratorin für Fotografie an der Pinakothek der Moderne in München, stellte klar, daß eine aus Marktgesichtspunkten wünschenswerte Auflagenbegrenzung nicht den Fotografen in seiner künstlerischen Entwicklung beschränken dürfe: Ausschlaggebend sei also für die Bestimmung der Original-Eigenschaft weitaus stärker die - aus der vom Künstler verliehenen Authentizität folgende - Gültigkeit einer Fotografie als Original. Trotzdem gibt es mit der Auflagenbegrenzung Regeln, an die sich auch der Fotograf zu halten hat. Daß Authentizität wohl an die physische Existenz des Künstlers gebunden ist, war nicht zu widerlegen, unbestimmt ist also die Lage post mortem auctoris.

Angesichts explodierender Preise für Fotografie bedarf es der Rechtssicherheit. Doch diese kann der Jurist nur in eingeschränktem Maße gewährleisten. Das Gesetz schweigt, die juristische Literatur ist widersprüchlich; Rechtsprechung existiert, abgesehen von vereinzelten Entscheidungen zum Steuerrecht, nicht. Der Begriff des Vintage ist ohnehin nur auf die vornehmlich in Schwarzweiß gehaltene Fotografie bis etwa 1970 anwendbar. Danach arbeiten die Fotografen im Zuge der Entstehung eines funktionierenden Markts für Fotografie in aller Regel mit definierten Auflagen.

Für eine allgemeingültige Definition sind daher alle Marktteilnehmer gefragt. Wichtig ist, sich auf gemeinsame Standards zu einigen. Daß man sich bislang bestenfalls auf dem Weg dorthin befindet, hat das Symposium einmal mehr bestätigt.

Florian Mercker ist Rechtsanwalt in München.

Quelle: F.A.Z., 2. April 2005
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