13.01.2008 · Trotz der Schärfe der Auseinandersetzung wird weiter über die Jugendkriminalität debattiert. Hessens Ministerpräsident Koch (CDU) forderte, auch bei Kindern unter 14 Jahren in manchen Fällen das Jugendstrafrecht anzuwenden. Richter wiesen Vorwürfe zurück, sie urteilten zu milde.
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch hat in der Debatte um die Jugendkriminalität weitere Strafverschärfungen gefordert. Im Gespräch mit der Zeitung „Bild am Sonntag“ verlangte der CDU-Politiker, das Jugendstrafrecht in bestimmten Fällen auch bei Kindern unter 14 Jahren anzuwenden. Ab diesem Alter beginnt nach geltender Rechtslage die Strafmündigkeit.
„Wir wollen keine Schnellschüsse, aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es eine sehr aggressive Kriminalität einer sehr kleinen Gruppe von Menschen unter 14 Jahren gibt“, wird Koch zitiert. Oft würden diese Jugendlichen von Erwachsenen benutzt, die genau auf die Strafunmündigkeit der Täter setzten, fügte er hinzu. In Ausnahmefällen wäre es daher nach Ansicht Kochs sinnvoll, Elemente des Jugendstrafrechts auch schon für diese Altersgruppe einzusetzen, da sich eine kleine Minderheit allen anderen Bemühungen entziehe. Als eine weitere Antwort nannte er die striktere Entziehung des Sorgerechts durch die Jugendbehörden.
„Jugendrichter zu milde“
Kritik übte Koch auch an den Jugendrichtern, denen er mangelnde Härte vorwarf. Er sei „gelegentlich sehr verwundert über unsere Jugendrichter, die ja eigentlich die Instrumente der Härte zu verwalten haben“, sagte der im Wahlkampf stehende Wiesbadener Regierungschef. Die Richter, die als einzige Strafen aussprechen könnten, gingen mit diesem Instrument wenig selbstbewusst um. So sei es ein falsches Signal, auch bei 20-Jährigen das Jugendstrafrecht anzuwenden, um mildere Strafen verhängen zu können. „Diese Jugendlichen fürchten die Haft wie der Teufel das Weihwasser. Genau diese Wirkung wird oft von Jugendrichtern unterschätzt“, kritisierte Koch.
Der Präsident des Amtsgerichts München, Gerhard Zierl, wies Kritik an der Justiz zurück. Es könne nicht angehen, dass Jugendrichter von Politikern als „entrückt“ oder „Alt-68er, denen das Opfer egal ist“, diffamiert würden, sagte Zierl dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Forderungen nach Gesetzesänderungen seien im Prinzip völlig in Ordnung. Auch er befürworte eine Anhebung der Höchststrafe und die Einführung eines „Warnschussarrestes“. „Mich erschreckt und empört die Form, in der das Ganze vorgebracht wird. Die Grenzen sind überschritten“, sagte der Amtsgerichtspräsident.
Droh- und Schmähbriefe für Jugendrichter
Die pauschale Schelte aus der Politik sei auch der Grund, dass seine Jugendrichter mittlerweile täglich Droh- und Schmähbriefe erhielten, sagte Zierl. Inzwischen hätten Schutzmaßnahmen für die Richterin angeordnet werden müssen, die in den vergangenen Jahren für Serkan A. zuständig war, einen der beiden Verdächtigen die Mitte Dezember in der Münchner U-Bahn einen Rentner zusammengeschlagen haben sollen. Die Kritik an der Richterin sei jedoch unangebracht.
Serkan A. sei in sechs Fällen für alle Taten verurteilt worden, für die er angeklagt war, und er habe auch sechs Monate in Haft gesessen. „Von übertriebener Milde kann keine Rede sein. Dass der junge Mann eines Tages eine derart schwere Straftat begehen würde, war für niemanden vorhersehbar“, sagte Zierl.
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