18.06.2008 · Löws Sperre ist eine Entscheidung gegen den Fußball. Und die Deutschen haben schon zum zweiten Mal bei einem großen Turnier unter verbandsrechtlichen Entscheidungen zu leiden, denen es an innerer Logik und Konsequenz mangelt.
Von Michael HoreniJoachim Löw gesperrt wegen ungebührlichen Verhaltens – das ist einfach nicht zu glauben. Aber dennoch der Kern der Begründung der Europäischen Fußball-Union (Uefa), weshalb der deutsche Bundestrainer beim Viertelfinale der Europameisterschaft auf die Tribüne verbannt wird. Der Bundestrainer, der von sich behauptet, dass sein Puls selbst beim Elfmeterschießen gegen Argentinien bei der Weltmeisterschaft nicht über 60 gestiegen sei, kann als einer der höflichsten und menschlich anständigsten Trainer gelten, die der Fußball zu bieten hat.
Sein Auftreten an der Seitenlinie ist seit Jahren vorbildlich. Schon die Entscheidung des spanischen Schiedsrichters Gonzales vom Montag, Löw und dessen österreichischen Kollegen Josef Hickersberger im prestigeträchtigen deutsch-österreichischen Duell ohne Vorwarnung ihres Arbeitsplatzes zu verweisen, war unverhältnismäßig. Der Unwillen der Kontroll- und Disziplinarkommission der Uefa, in der Verhandlung von der Möglichkeit einer Begnadigung Gebrauch zu machen, die das Reglement ausdrücklich vorsieht, ist genau das, als was es Manager Oliver Bierhoff bezeichnet: eine Entscheidung gegen den Fußball.
Schreien ist auf und neben dem Fußballplatz also auch verboten
Die Urteilsbegründung, wonach sich die beiden Trainer nach dem Bericht des Schiedsrichter sehr nervös verhielten und sich zunächst gegenseitig und dann den vierten Offiziellen angeschrieen hätten, ist dürftig für die härteste Strafe, die einen Trainer bisher bei einer Europa- oder Weltmeisterschaft getroffen hat. Löw versicherte, niemanden beleidigt zu haben, und die Uefa wirft ihm das auch nicht vor. Sie spricht vage von einem „unkorrekten Verhalten“; es habe darin bestanden, „dass der fehlbare Trainer in Richtung seines österreichischen Kollegen beziehungsweise des vierten Kollegen schrie“.
Schreien ist auf und neben dem Fußballplatz also auch verboten. Das ist ziemlich neu. Die Nachreichungen des Urteils lesen sich mehr wie der Versuch, eine zweifelhafte Schiedsrichterentscheidung im sportjuristischen Nachgang zu legitimieren, um die Autorität der Unparteiischen zu schützen. Die Intensität von Löws Verhalten war offensichtlich derart, heißt es weiter, dass der mit der Erfahrung aus zahlreichen Spielen einer europäischen Profiliga ausgestattete Schiedsrichter keinen Augenblick gezögert habe, den Bundestrainer der technischen Zone zu verweisen.
Damit haben die Deutschen nun schon zum zweiten Mal in zwei Jahren bei einem großen Turnier unter verbandsrechtlichen Entscheidungen zu leiden, denen es an innerer Logik und Konsequenz mangelt. Auch die nachträgliche Sperre von Torsten Frings vor zwei Jahren vor dem WM-Halbfinale gegen Italien hinterließ einen bitteren Beigeschmack angesichts der vielen anderen ungesühnten Handgreiflichkeiten nach dem Viertelfinalsieg gegen Argentinien. Auch wenn beide Fälle nicht direkt miteinander zu vergleichen sind, eine Parallele weisen sie auf: Die beiden großen Verbände haben sich bei ihren Kampf nach einem sauberen Fußball die falschen Fälle ausgesucht.