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Das Löw-Urteil „Der vierte Offizielle wurde angeschrien“

18.06.2008 ·  Bundestrainer Löw und sein österreichischer Kollege Hickersberger sind von der Uefa endgültig für jeweils ein Spiel gesperrt worden. FAZ.NET dokumentiert die offizielle Begründung der Disziplinarkommission im Wortlaut.

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Unter Hinweis auf Artikel 70 Absatz 2 ihrer Rechtsordnung teilt die Uefa dem Deutschen Fußball-Bund mit:

„Joachim Löw darf das Spiel nur von der Tribüne aus verfolgen. Vor und während des Spiels ist seine Anwesenheit in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel sowie in der technischen Zone untersagt. Weder vor noch während des Spiels darf er mit der Mannschaft in Kontakt treten.“

„Ein Wortgefecht zwischen den beiden Teamverantwortlichen“

„Gemäß den im Bericht des Schiedsrichters wiedergegebenen Ausführungen des Vierten Offiziellen verhielten sich die beiden Trainer sehr nervös. In der 35. Minute kam es zu einem Wortgefecht zwischen den beiden Teamverantwortlichen, in dessen Verlauf sie sich gegenseitig anschrien. Als der Vierte Offizielle die Situation beruhigen wollte, wurde er von den beiden Teamverantwortlichen angeschrien.“

„Es besteht kein Anlass an der Richtigkeit des Schiedsrichterberichtes zu zweifeln, als ein unkorrektes Verhalten von Löw beschrieben wird. Dieses bestand darin, dass der fehlbare Trainer in Richtung seines österreichischen Kollegen beziehungsweise des Vierten Kollegen schrie. Die Intensität dieses Verhaltens war offensichtlich derart, dass der mit der Erfahrung aus zahlreichen Spielen einer europäischen Profiliga bestückte Schiedsrichter keinen Augenblick zögerte, Joachim Löw aus der technischen Zone zu verweisen. Für den im Schiedsrichterbericht dargestellten Sachverhalt spricht auch der Umstand, dass sich beide Trainer beim Verlassen der technischen Zone die Hand reichten.“

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