Spielplatzprozeß endet mit Bewährungsstrafe
Wegen fahrlässiger Tötung hat das Amtsgericht Offenbach am Freitag eine Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung gegen den 59 Jahre alten Harald J. verhängt. Im Auftrag der Stadt Obertshausen hatte J.
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01.10.2004 20:36 Uhr | Rhein-Main