Kartellrecht
Regierung will Privatkliniken den Marktzugang erleichtern
Darf man das einzige Krankenhaus am Ort eigentlich als 'Monopolisten' bezeichnen? Das Kartellrecht verbietet den Zusammenschluss zweier Kliniken, wenn eine marktbeherrschende Stellung hierdurch entsteht oder verstärkt wird. Die Bundesregierung sieht dabei den Aufbau privater Krankenhausketten gefährdet.
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Von
Andreas Mihm
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18.04.2007 06:24 Uhr | Wirtschaft