Enteignung der Sparer
Diese Behauptung ist unsinnig. Sparer sind Gläubiger -was denn
bitte sonst. Und dass diese dann, wenn derjenige dem sie
"glaubten" wg. falscher Entscheidungen in
Zahlungsschwierigkeiten gelangt, Konkurs anmelden muss, ist
marktwirtschaftlich völlig in Ordnung. Wenn man von Enteignung
spricht, dann sollte man einmal überlegen, ob nicht die
vielgeschätzten Privatisierung von Gemeineigentum Enteignungen
darstellen..... Dennoch: bevor Sparer und Steuerzahler konzeptionell zur
Haftung von "Pleitebanken"herangezogen werden, müssten
die Haftungsbestimmungen für Bankenvorstände und leitenden
Bankangestellten drastisch verschärft werden, darüber hinaus
müssten Banken, die Spareinlagen von Kunden akquierieren
dürfen, in ihrer Geschäftspolitik eingeschränkt werden,
ihnen müssten hochriskante, windige Geschäfte verboten werden
usw. Vor solchen deutlichen Maßnahmen drücken sich deutsche
und EU-Politiker aber; minimale Erhöhungen von Eigenkapitalquoten
nützen dabei wenig.