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Wettbewerbspolitik
Kartellbußen ohne Maß
Wie hoch ist der Schaden?
Das entscheidende bei der Bestrafung von wettbewerbswidrigen Verhalten ist doch, dass man den Schaden der Allgemeinheit beziehungsweise den Ertrag aus dem Verhalten der Unternehmen ausgleicht. Und hier steckt das Hauptproblem. Weil den Ertrag, kann man nicht genau ermitteln - Unternehmen werden ihn tendenziell zu gering angeben. Und der Schaden für Konsumenten und Wettbewerber ist kaum zu quantifizieren.
Somit besteht bei einer Strafe, die geringer ist als der Ertrag aus dem Verhalten, für das Unternehmen ein Anreiz sich weiter wettbewerbswidrig zu verhalten.
Erst wenn man eine hohe Strafe erhebt, die als Abschreckung dient, werden Unternehmen möglicherweise von wettbewerbswidrigen Verhalten abgehalten.
Wie hoch die richtige Strafe ist, kann keiner (schnell) ermitteln. Und wenn dann noch zusätzliche Instanzen eingebaut werden, die die Verfahren noch verlängern, so wird für die Unternehmen wettbewerbswidriges Verhalten noch lohnender. Wettbewerbswidriges Verhalten lohnt sich für die Unternehmen auch bei Entdeckung eh und je und muss deshalb knallhart bestraft werden. Ob die Höhe angemessen ist wird die Geschichte zeigen, nämlich dann, wenn die Zahl der Fälle zurückgeht.
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