Also nach meiner Kenntnis muß die Bezahlung für eine Arbeit
etwas mit der Art der Arbeit und ...
... der Qualifikation des Arbeitnehmers zu tun haben. Auch
Haushaltshilfen und Reinigungskräfte fallen wohl darunter. Man kann
sich also aussuchen, ob man alle möglichen Zusatzkosten auf diese
Jobs laden will und damit auf diese Arbeits- und
Einkunftsmöglichkeit verzichtet oder einen anderen Weg sucht um das
sicher vorhandene Problem zu lösen. Unverändert gibt es nach
wie vor Menschen ohne Bildung und Ausbildung, die oft schon in jungen
Jahren der Grundsicherung anheimfallen. Da könnte sich doch die
Frage stellen, ob man diese Menschen nicht zwangsweise mit bestimmten
"Minijobs" beschäftigen kann, denn für die
Grundsicherung nur zuhause herum zuhängen ist sicher keine
Lösung. Und wer solche Arbeiten verweigert, dem kann man auch die
Grundsicherung drastisch kürzen, d.h. die können eine
Schlafstelle und Nahrung erhalten, eben Sachleistungen. Das hört
sich sicher sehr pauschal an und man wird sich die Fälle ansehen
müssen, aber Härte ist nicht das Schlechteste und kann heilsam sein.