Beitrag
Guttenberg-Dissertation
Anfang bei F.A.Z. abgeschrieben
Aus akademischer Sicht...
...müssen wir zwei Fälle bei Zitaten unterscheiden:
1.) Die Übernahme von "Ideen" fremder Texte.
2.) Die Übernahme wortwörtlicher Sätze fremder Texte.
In beiden Fällen muss in einer wissenschaftlichen Arbeit die Quelle angegeben werden, wortwörtliche Übernahmen sind idR zu vermeiden und wenn, dann in Anführungszeichen zu setzen, um die Herkunft klarzustellen.
Wenn ich mir die gescannten Seiten bei der SZ anschaue, dann hat Guttenberg mehrmals gegen beide Fälle verstoßen, wobei insbesondere die ungekennzeichnete wortwörtliche Übernahme fremder Textpassagen sehr schwer wiegt (umso mehr bei "summa cum laude") und als Plagiat zu werten ist. Dies hat mit Guttenbergs Fußnoten-Ausrede nichts zu tun.
Hier ist insbesondere Herrn Blunt zuzustimmen, denn wenn wir nicht vor allem bei Führungspersonen auf solche Details bestehen, dann können wir sie von unseren Kindern, Studierenden und anderen Schutzbefohlenen auch nicht verlangen. An seinem Verhalten in diesem Fall ist die Integrität von Herrn Guttenberg zu messen.
Es sind 0 Antworten auf diese Lesermeinung vorhanden.
Lesermeinung am Artikel lesen, beantworten und empfehlen