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Prozess um Sterbehilfe
Ich befreie dich
Unmenschliches Zwangssystem ohne Entscheidungsfreiheit
Dieses Zwangsystem, bei dem jeder Menschen gegen seinen
ausdrücklichen Willen, um jeden Preis am Leben erhalten werden
müsse, ist unzumutbar. Unter natürlichen Umständen
hätte es keine lebenserhaltenden Maschinen gegeben und dieser
Mensch wäre verstorben. Deshalb ist es für mich nicht
nachvollziehbar, wieso deshalb ein naher Verwandter des Totschlags
verurteilt werden kann, wenn die Frau ohne den technischen Fortschritt
längst verstorben wäre und sie nie den Willen dazu
geäußert hat, unter allen widrigen Umständen an
Maschinen angeschlossen am Leben erhalten werden zu wollen.
Nun mögen sich alle Freiwilligen melden, die unter den
Lebensbedingungen dieser Frau künstlich am Leben erhalten werden wollen.
Das Gericht lässt völlig außer acht, dass der Sohn
mehrere Selbstmordversuche hinter sich hat. Mit diesem Urteil
trägt es entscheidend dazu bei, dass dieser junge Mensch eines
Tages endgültig sein Leben wegwerfen wird. Sozialstunden wären
angebracht gewesen, aber doch keine Haft.
@ Franz Holzinger: abenteuerlich
das ist, mit Verlaub, barer Unsinn. Ohne technischen Fortschritt
gäbe es nicht einmal ein Pflaster oder eine Kopfschmerztablette,
ganz zu schweigen von Krankenhäusern. Technischer Fortschritt ist
zunächst einmal dazu da, ausgenutzt zu werden, wenn man nicht
explizit darauf verzichtet. Und aus dem nicht geäußerten
Willen der Komatösen einen Verzicht zu schließen, ist
abenteuerlich. Verzichten Sie persönlich auch auf alle Ihnen
zustehenden Rechte, die Sie nicht expressis verbis in Anspruch nehmen?
Wenn Sie (was hoffentlich nicht eintritt) in der nächsten Zeit
einen schweren Verkehrsunfall erleiden, wird man Sie nicht ins
Krankenhaus bringen und mit moderner Medizintechnik behandeln, denn Sie
haben den Willen dazu ja nicht vorher geäußert...
Was hat es übrigens mit den Hinweis auf die mehrfachen
Selbstmordversuche des Sohnes auf sich? Sind Sie der Ansicht, daß
nur verurteilt werden darf, wer das Ergebnis auch
"verträgt"?
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