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Polizisten verletzt
Wieder Ausschreitungen bei Aktionen von Salafisten und Islam-Gegnern
Freiheit besteht für gläubige Muslime ....
„in der bewussten Entscheidung, den Vorschriften zu
gehorchen.“ (Necla Kelek in „Freiheit, die ich meine“
in der FAZ 15.12.07).
Eine solche „bewusste“ Entscheidung bedeutet in der
Konsequenz, das ein
Mensch seinen „freien“ Willen und seine Fähigkeit,
eigene Entscheidungen
treffen zu können sowie die persönliche Verantwortung für
seine Entscheidungen zu übernehmen, zugunsten einer religiös
verbrämten Ideologie preisgibt und damit seine Persönlichkeit,
seine Individualität, seine Ethik, sein Unrechtsbewusstsein und
seinen Verstand.
Er wurde nur der islamischen „Moral“ folgen, die u.a.
vorschreibt, das ein
Mann seine Ehefrau / Ehefrauen „bei befürchteter
Widerspenstigkeit“ zu
schlagen hat (Sure 4 Vers 34); die es vorschreibt, das Muslime im Kampf
„fur die Sache Allahs toten und getötet werden“, weil
ihnen dafur — laut Koran das „Paradies“ versprochen
ist (Sure 9 Vers 111).
Er kann sich bei allem was er tut darauf berufen, den Vorschriften des
Islam gehorcht zu
haben! Quelle: M. Rossou
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