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Urteil gegen Vater des Winnender Schützen
„Jungs sind so“
Ergebnisorientiertes Urteil
"In der Literatur gebe es keinen Zweifel, dass für eine
Verurteilung wegen Fahrlässigkeit eine „abstrakte
Gefahr“ ausreiche."
Seit wann orientiert sich die Rechtsprechung ausschließlich an
Literaturmeinungen? Wenn ich mich recht entsinne, fordert aber auch die
Literatur eine "objektive Vorhersehbarkeit". Schließlich
handelt es sich hier um ein Delikt, welches durch Unterlassen begangen
wurde. Zusätzlich kommt hinzu, dass der Vater für das Handeln
eines Dritten verantwortlich gemacht werden soll. Zur Begründung
einer Strafbarkeit in einer solchen Fallkonstellation stellt auch die
Literatur hohe Anforderungen. Ich werde das Gefühl nicht los, das
auch hier einmal wieder ergebnisorientiert gearbeitet wurde.
Völlig daneben ist indes das "Anflehen" des Vorsitzenden,
doch bitte keine Revision einzulegen. Zuerst dachte ich, der Verteidiger
hat "überdreht", aber wenn ich diesen Satz lese, wird mir
aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit wirklich anders.
Anmaßender geht es kaum noch.
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