Unfug...
Sie würden vor den meisten Gerichten freigesprochen. Neulich
geschehen, bei dem Bandido oder Hells Angel, der durch die Tür
einen Polizisten erschoss, von dem er "glaubte" er wäre
ein anderer Rocker, der vorher gedroht hatte ihn zu töten. Putative
Notwehr.... hier zählt nur, ob der mutmaßlich Angeriffene
glaubt, daß es um eine tödliche Situation geht. In dem Fall
werden Sie nicht, wie von ihnen behauptet verurteilt, sondern eben
gerade nichjt, wie auch das Urteil zum oben genannten Fall belegt. Das
ist nicht "komisch", wie Sie behaupten, sondern in den meisten
zivilisierten Staaten, zu recht geltendes Recht. Nehmen Sie die
SS-Schergen, die haben sich zu 1000enden mit angeblich tödlichen
Konsequenzen den Befehlen gefügt, die es aber tatsächlich
nicht gab. Auch diese wurden freigesprochen. Es geht nicht um die
Tatsache eines Angriffs, wie Sie behaupten und wie auch der Autor des
Artikels belegt, sondern um die subjektiv als real empfundene Bedrohung.