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Stuttgart 21
Bahn will von der grün-roten Landesregierung Geld
Ein Ende ist möglich und geregelt: §2,2
Für den Fall, dass nach Abschluss der Entwurfsplanung,
spätestens jedoch bis zum 31.12.2009, eine Erhöhung der
für das Projekt aufzuwendenden Gesamt- kosten zu erwarten ist,
welche zusätzlich die unter nachfolgendem § 8 Abs. 3
vereinbarten Beiträge übersteigt, werden die Vertragsparteien
Verhandlungen aufnehmen. Kann danach die Finanzierung nicht
sichergestellt werden, wird das Projekt qualifiziert abgeschlossen.
Diesenfalls werden die ab Unterzeich- nung des Memorandum of
Understanding (Anlage E) angefallenen Kosten, be- reits gebundene Kosten
sowie die Kosten für einen qualifizierten Abschluss des Projektes
[Herstellung eines verkehrssicheren Betriebszustandes (keine Provi-
sorien), der Verkehrsleistungen in dem Zustand, wie sie vor Beginn des Projek-
tes möglich waren, ermöglicht] bis zu dem nach § 6 Abs. 1
vorausgesetzten Gesamtbetrag von den EIU zu 60 % und vom Land zu 40 % getragen.
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