Beitrag
Gesetzgebung
Karlsruhe bestätigt Verbot von Dreifachnamen
jetzt schon, aber immer noch
In der Tat ist es jetzt möglich, die Namensgebung zu wählen (zu mindest im wesentlichen). Nicht aber vor ein paar Jahren. Damals (und heute noch) konnte es deutschen Frauen im Ausland passieren, dass ausländische Behörden deren Namen nicht anerkannten und sie so gezwungen wurden (wenn sie dort lebten), Dokumente mit verschiedenen Namen zu tragen. Erschwert wurde das ganze dadurch, dass die deutsche Gesetzgebung solche Spezialfälle meist nicht vorsah und es nicht möglich war, zum Beispiel, dass Frauen die im Ausland heirateten, deren Namen nicht änderten um bürokratische Probleme zu ersparen. Das letztere wurde inzwischen geändert. Dass verschiedene Behörden anderer Länder nicht akzeptieren, dass jemand sein Name bei der Heirat geändert hat, gilt aber immer noch. Das ist auch mit ein Grund (es dürften natürlich wichtigere geben), wieso Frauen aus dem spanisch sprechenden Raum bemüht sind, deren Namensgebung zu behalten.
Es sind 0 Antworten auf diese Lesermeinung vorhanden.
Lesermeinung am Artikel lesen, beantworten und empfehlen