Noch eine spezielle Frage zum Heuschreckenstaat a la von der Leyen:
Mit welchem Recht werden die Angestellten gezwungen, eine Altersvorsorge
für mehr als das Existenzminimum via gesetzliche Rentenkasse aufzubauen?
Eine Gesellschaft hat duchaus das Recht, zu verlangen, dass eine
Eigenvorsorge in einem solchen Umfang duchgeführt wird, dass man
nicht später den Sozialkassen zur Last fällt.
(Hierbei muss aber das Mittel der Wahl den Bürgern freigestellt
sein, eine Zwangs-RV ist nicht zulässig, aber das ist eine anderen Diskussion.)
In keinem Falle aber hat eine Gesellschaft das Recht, eine höhere
Rückstellung zu erzwingen, denn mit welchem Recht sollte das
bitteschön sein?!
Die Konsequenz daraus muss zwingend sein, dass die Maximaleinzahlung
sofort reduziert wird, es sei denn, die Zahler wollen es anders
(vielleicht wollen sie auch mehr einzahlen, was ich bezweifle).
Es muss also für alle RV-Beitragszahler möglich sein, die
Einzahlungen in die RV auf den Betrag zu reduzieren, der für eine
spätere Existenzminimumrente reicht.
Oder sehe ich etwas falsch?