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Urheberrecht
Der Täter heißt Google
Reicht es, wenn die Bilder nur nicht mehr in Deutschland abrufbar sind?
Grundsätzlich gilt ein Urheberrecht global, jedenfalls nach meinem rudimentären juristischen Verständnis. Dennoch gibt es international Unterschiede in Gestaltung der jeweiligen Rechtsnorm und der Durchsetzung. Mich würde interessieren, ob solche Urteile nicht dazu führen können, dass bestimmte Bilder in Deutschland zens.... äh, blockiert werden. Abgesehen davon widerspricht dieses Urteil jeglicher technischer Vernunft und ist, wenn überhaupt, kaum umsetzbar. Das kann Juristen egal sein, doch ist damit ein Teil des Grundgedankens des Internets dahin. Der Inhaber des Urheberrechts täte gut daran, diejenigen zu verklagen, die seine Bilder in das Internet auf ihren Webseiten gegen seinen Willen veröffentlicht haben. Die Suchmaschine macht sie nur für andere auffindbar. Insofern halte ich die Auffassung, Google mache sich die Bilder zu eigen schlicht und ergreifend für falsch.
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