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Europäischer Ratsvorsitz
Misstrauen unter Europäern
Mediengesetz Ungarn kurz und knapp
Pressefreiheit bedeutet nicht, dass eine meinungsbildende Gruppe alles anbieten darf, was die will, und ihre Opfer (Zuschauer und Zuhörer) müssen alles annehmen, was ihnen gar nicht passt.
1. Schutz der KINDER und MINDERJäHRIGE (Maßnahmen gegen die grobe Beschädigung ihrer physischen, geistigen ,moralischen Entwicklung), siehe Reality shows, Gayfilme am frühen Nachmittag, Gewalt ,Agression in Spielfilmen, Comics.
2. Schutz der MENSCHENWÜRDE, Nation, Nationalitäten, Religion, nationalen Symbole: die ungarische Nation darf nicht beschissen, Christen als auszurottende Menschen verunglimpft werden (siehe Tilos Radio).
3. Schutz der EUROPäISCHEN und UNGARISCHEN KULTUR: 60% europäische -50% ungarische Filme im TV, Radios sollen 35% ungarische Musik spielen
4. SENDEZEIT,DAUER ,INHALT der TAGESSCHAUS und ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN Sendungen, sowie keine kriminällen Boulevardthemen zu 90% der Nachrichten.
5. FREQUENZ und LAUTSTäRKE der WERBUNGEN: Werbungen dürfen nicht lauter sein, als die Sendung, die sie unterbrechen.
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