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Hessen-SPD
Metzger gibt auf
Verfassung und angemasste Rechte
na, endlich wird es spannend für all diejenigen, die als Gutmenschen glauben, für sie (und nur für sie) heilige der Zweck die Mittel.
Nein, die Parteien habe keine Rechte und Ansprüche gegenüber Abgeordneten. Solche Ansprüche zu stellen, ist in Hiblick auf das Grundgesetz hypertroph und arrogant. Mit dem Parteiausschlußverfahren ermöglicht eine Klage gegen das erwartete Ergebnis, höchstrichterlich feststellen zu lassen inwieweit das Gewissen der Abgeordneten gegenüber dem Kadavergehorsam gegenüber der Partei zurücktreten muß.
Unklar ist mir allerdings, was mit der SPD zu geschehen hat, wenn das Gericht feststellt, dass das Begehr der Partei (der Ausschluß ist ja mit mangelder Folgsamkeit begründet) verfassungswidrig ist. Wird die hessische SPD dann zu einer Partei erklärt, die dann vom Verfassungsschutz zu beobachten oder ggfls. auch zu verbieten ist???
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