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Siemens
An der Leine der Saubermänner
BGH
"Es hilft nichts, dass der Bundesgerichtshof im Fall vom ehemaligen EnBW-Chef Utz Classen urteilte, man dürfe Beamte ins Stadion laden."
Das kann man so nicht ganz stehen lassen. Im Artikel geht es vorrangig darum, wann ein "Vorteil" i.S.v. §§ 331 ff StGB vorliegt. Dass die Karte für ein Fussballspiel einen Vorteil darstellt, hat der BGH ziemlich deutlich gesagt (auch wenn das LG Karlsruhe die Auffassung vertreten hatte, die Betroffenen wären ja sowieso reingekommen, aufgrund anderer Freikarten; das muss man erst mal dem Normalbürger erklären...). Nicht nachweisbar war lediglich die Unrechtsvereinbarung, also die Verknüpfung zwischen Vorteil und der Dienstausübung; hier war der BGH (aus seiner Sicht leider?!? ), an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden ("sachlich anderer Beweggrund, zu Werbezwecken").
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