Beitrag
Gerüchte über Bettina Wulff
In Strumpfhosen
Das könnte nach hinten losgehen
Zunächst mal: Günther Jauch hat nicht, wie es in dem Artikel
heißt, eine „einstweilige Verfügung akzeptiert“,
sondern zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine
Unterlassungserklärung abgegeben, ohne dabei eine Rechtspflicht
anzuerkennen. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Was Google betrifft: Unterlassungsansprüche bestehen bei unwahren
Tatsachenbehauptungen. Google behauptet nicht, Frau W. sei eine
Prostituierte gewesen, sondern stellt eine automatisierte Funktion
bereit, die die häufigsten Suchanfragen der Internetnutzer
wiedergibt. In den meisten der dann angezeigten Treffer wird dieses
Gerücht nicht kolportiert, sondern wiederum darüber berichtet.
Das OLG München hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass
keine Unterlassungsansprüche bei AutoComplete-Treffern gegeben
sind, wenn nicht der Betreiber der Suchmaschine mit rechtsverletzenden
Webseiten kooperiert, wofür hier gar nichts spricht. Frau W.
könnte bei den Gerichten eine kontraproduktive Schlappe erleiden.
Es sind 3 Antworten auf diese Lesermeinung vorhanden.
Lesermeinung am Artikel lesen, beantworten und empfehlen