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Wo ist das Problem
Die beayerische Landesregierung erlässt als Legislative GEsetze deren Einhaltung durch Judikative und Exekutive kontrolliert wird. Ein Landgericht ist kein Landesverfassungsgericht. Ob ein Landgericht mit einem Gesez einverstanden ist oder nicht spielt für den Gesetzgeber (bayerische Landesregierung) kein Rolle. Wo ist das Problem in der Aussage des Innenministers?
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