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Der Fall Gustl Mollath
Unter medialem Feuer
Der juristisch entscheidende Punkt
... ist nicht die Frage, ob die Vorwürfe stimmen, die Herr M.
erhebt. Es reicht für eine Unterbringung auch nicht, paranoid zu
sein (ist zwar notwendig, aber nicht hinreichend). Psychiatrische
Zwangsunterbringung ist lt. Gesetz nur zulässig, wenn jemand 1)
psychisch krank ist und 2) "dadurch in erheblichem Maß die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet" (oder sein
Leben oder seine Gesundheit gefährdet - was hier wohl irrelevant ist).
Deshalb werden auf der neuen Stellungnahme des bayr. Justiministeriums
die angeblich von Herrn M. aufgeschlitzten Autoreifen ins Spiel
gebracht: weil er "die Reifen auf eine Art und Weise aufschlitzte,
die nicht sofort erkannt werden konnte, und dadurch eine Vielzahl von
Personen erheblich gefährdete". Schlau, schlau ...
Aber nochmals: die Frage ist gar nicht, ob und was Herr M. damals
gemacht hat, sondern ob er danach weiter eine "Gefahr"
für die Öffentlichkeit darstellte - und dafür finden sich
keinerlei Argumente.
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