Beitrag
Beschneidungs-Urteil
Credo des Rechtsstaates
befremdlich
"sie schränken mit vollzogener Beschneidung die
Religionsfreiheit ihres Sohnes unwiederbringlich ein." Wie das,
wenn man fragen darf? Für welches religiöse Bekenntnis
wäre Unbeschnittenheit eine Voraussetzung?
Religionsfreiheit
Wenn die Beschneidung nicht nur ein Symbol, sondern der
tatsächliche Vollzug eines Bundes mit Gott ist -wie es das
jüdische Dogma festlegt- dann ist mit diesem Vollzug die
Religionsfreiheit des beschnittenen Kindes eingeschränkt, weil der
Bund unauflösbar ist.
Das Problem gilt übrigens auch für die christliche Taufe, nach
katholischem Dogma kann die Taufe nicht rückgängig gemacht
werden, die Religionsfreiheit des getauften Kindes wäre somit
eingeschränkt, nur liegt hier kein Eingriff in die körperliche
Unversehrtheit vor.
Religionsfreiheit heißt, das keinem Kind ein "Bund" mit
irgendeinem Gott aufgezwungen werden darf.
Wir sehen das nicht als Problem, weil die Meisten nicht an dieses Dogma glauben.
Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist jedoch eine
andere Dimension und nach unserem Rechtsverständnis klar abzulehnen
- wie die Beschneidung von Mädchen auch.
Lesermeinung am Artikel lesen, beantworten und empfehlen