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Bundesverfassungsgericht
Gebühr für Kirchenaustritt legitim
Kirchenaustrittsgebuehren
Man kann sich ueber dieses weltfremde Urteil eigentlich nur wundern, aber worueber soll man sich eigentlich in dieser Bananenrepublik Deutschland noch wundern. Da sitzen - man kann es nicht glauben - schon recht betagte Richter im BGH - und sprechen solch ein Urteil und dann noch mit dieser fadenscheinigen Begruendung.
Man wird ind diesem Land - ob man es will oder nicht - durch die Taufe einfach zu einem Kirchenmitglied. Will man dann "austreten", obwohl man nie eingetreten ist, soll man dafuer auch noch bezahlen. Wie ein Vorkommentator schon geschrieben hat, wofuer zahle ich eigentlich meine Steuern.
Meine Frau ist vor 55 Jahren ( als Kind ) mit den Eltern nach Kanada ausgewandert und besitzt die kanadische Staatsbuergerschaft. Sie hat seit dieser Zeit absolut gar nichts mehr mit der deutschen Kirche zu tun.
Bei ihrer Anmeldung wurde sie nach ihrer Religionszugehoerigkeit gefragt, ohne sie auf die Folgen hinzuweisen, die diese Angabe nach sich zieht. Es ist im uebrigen schon eine absolute Unverschaemtheit, eine Frage nach der Religionszugehoerigkeit zu stellen, diese ist meine ureigenste Sache und geht niemanden etwas an.
Ploetzlich erhielt ich vom Finanzamt die Mitteilung, dass ich fuer meine Frau Kirchensteuer zu zahlen haette
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