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EU-Kommission
561 Millionen Euro Strafe für Microsoft
Eindeutiger Fall
Der vorliegende Fall bezog sich auf "Tying", beschwert hat
sich der Konkurrent Opera, motiviert aus Zorn über die
Vorfälle bei der OOXML Standardisierung in Norwegen. Eigentlich
nicht mehr als ein PR-Stunt, auf den die Kommission binnen eines Jahres
mit einem "statement of objections" antwortete. Nach dem
Fallrecht zum Wettbewerbsrecht eine ganz klare Rechtslage. Microsoft hat
eine Einigung in Form des Browser-Auswahlschirms angeboten, die
(scheidende) Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sich darauf
eingelassen. Es ist noch nie vorgekommen, dass solche
Selbstverpflichtungen nicht eingehalten wurden. Für den Bruch sind
erhebliche Strafen vorgesehn.
Es ist laienhaft und falsch in der Sache zu polemisieren. Weder hat sich
"die EU" den Auswahlschirm ausgedacht, noch unterliegen andere
Hersteller im Wettbewerb den Beschränkungen, die sich aus dem
Monopolstatus eines Akteurs ergeben. Bei einem Wettbewerbsverfahren gibt
es immer Wettbewerber, die Beschwerde einreichen.
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