Beitrag
Schwerpunkt „Arbeit für alle“
Abschied von den Trillerpfeifen
Gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig
Dass ein gesetzlicher Mindestlohn die Gewerkschaften schwächt, ist
eine gewagte These. Niemand, der heute für 3 oder 5 Euro die Stunde
schuftet, ist Gewerkschaftsmitglied. Er könnte sich auch die
Beiträge garnicht leisten. Es ist vielmehr so, dass die
Beschäftigten, die von den Gewerkschaften nicht erreicht werden,
die Nutznießer existenzsichernder Löhne sind.
Man sollte nicht vergessen, dass Niedrigstverdiener, als Aufstocker
(Hartz IV), von der Gemeinschaft, also dem Steuerzahler subventioniert
werden. Die Einfühhrung eines gesetzlichen Mindestlohns, ist also
Subventionsabbau und daher auch marktwirtschaftlich geboten.
Und was die "starken Individualisten" angeht, so kann die
"Stärke" auch reine Einbildung sein. Was zählt denn
eine einzelne Arbeitskraft in der globalisierten Wirtschaft?
Nicht vertreten wird nur, wer von der Gewerkschaft nicht vertreten
werden will
"Aber daß die Gewerkschaften genau diese beiden Gruppen,
nämlich die ganz schwachen Arbeitnehmer, für die der
Mindestlohn relevant ist, und die ganz starken Arbeitnehmer, die sich
zwar keine Sorgen um den Arbeitsplatz machen müssen, aber trotzdem
als abhängig Beschäftigte einzeln schwach sind, nicht (mehr)
vertreten ist sicher richtig."
Das klingt so, als wären die Gewerkschaften zur Vertretung heute
nicht mehr bereit. So ist es aber nicht. Die Gewerkschaften weisen
keinen Arbeitnehmer ab, der ihr Mitglied und von ihnen vertreten werden
will.
Aber die meisten, nämlich sechs Siebtel der Arbeitnehmer, wollen
von keiner Gewerkschaft vertreten werden, sie lehnen es ab,
Gewerkschaftsmitglied zu werden und an Arbeitskämpfen teilzunehmen.
Diese Gewerkschaftsablehnung ist durchaus nicht auf die
Niedriglöhner und die Höchstbezahlten beschränkt.
Gewerkschaften vertreten – bei einem Organisationsgrad von 14 % -
eine Randgruppe innerhalb der Arbeitnehmerschaft.
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