Beitrag
Sicherungsverwahrung
Kritik an Karlsruher Urteil
Grundrechte nur nach Kassenlage?
Eine Frechheit, was Teile der Union (ich hoffe es sind nicht alle) sich hier erlauben.
Hier werden elementare Grundrechte, bestärkt durch den EGMR und nun bestätigt vom BVerfG, als finanzielles bzw. logistisches Problem bewertet.
Frau Merk sollte als Juristin eigentlich den Unterschied zwischen einem Grundrecht, das allen Menschen in unserer Verfassung garantiert wird, und einem Anspruch, den Bürger möglichst Schutz zu gewähren, besser kennen.
Ein Grundrecht auf Schutz gibt es nicht! Ein Glück, denn sonst wären Methoden wie in China demnächst an der Tagesordnung - was einigen Kreisen ja anscheinend recht zu sein scheint, wenn man die letzten Jahre der Gesetzgebung verfolgt.
Es geht nicht darum, dass Straftätern Amnestie gewährt werden soll, aber seine Grundrechte dürfen niemandem entzogen werden. Man muss kein Jurist sein, es reicht klarer Menschenverstand, um zu erkennen, das die jetzige Form der (teilweise sogar nachträgliche) Sicherungsverwahrung nicht verfassungskonform war.
Die Union will mit dem PID-Verbot jedwedes Leben schützen, aber bei Straftätern (siehe oben) sowie Terroristen (Merkels Äußerung zu ObL) ist der Rechtsstaat mit seinen Grundrechten wiederum lästig...ich wittere gefährliche Heuchelei!
Es sind 0 Antworten auf diese Lesermeinung vorhanden.
Lesermeinung am Artikel lesen, beantworten und empfehlen