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NSU-Prozess
Ein Platz wird neu verlost - Beschwerde in Karlsruhe
„Das ist ein angemessenes, gerechtes und allgemein anerkanntes Verfahren“
Das stimmt, aber nur, wenn es fehlerfrei durchgeführt wird.
Nun hat das Gericht beide denkbaren Verfahren durchprobiert und
versiebt.
Diese Fehler "sind in der deutschen Geschichte ohne
Beispiel“, dafür halte ich diese Worte des
Gerichtspräsidenten für angemessen.
Auch wenn man die rechtlichen Zwänge, denen er unterworfen ist,
kennt und anerkennt, es durfte nicht passieren, dass auch beim zweiten
Vergabeverfahren gemurkst wird.
Legendenbildung
So schlimm, wie es sich mit zunehmender Vereinfachung darstellt, war der
erste Versuch auch nicht.
Wer sich ein bisschen auskennt weiß, dass es sich nicht vermeiden
lässt, dass gleichzeitig versandte Sammelmails bei verschiedenen
Empfängern zu unterschiedlichen Zeiten ankommen.
Ob die Verzögerung von 19 Minuten bei der Versendung der Mails an
einen von mehreren Sabah-Journalisten kausal dafür war, dass sich
die Zeitung erst 28 (!) Stunden später beim OLG Müchen
meldete, kann man mit guten Gründen bezweifeln.
Es hätte auch nichts genützt zu schreiben: Anmeldung morgen an
09:00 Uhr per FAx oder Mail, denn dann wären Fax und Mail
spätestens an 07:00 Uhr zugewesen.
Ich habe noch niemanden getroffen, der mit erklären konnte, wie man
es mit Sicherheit hätte besser machen können - auch noch
keinen einzigen Journalisten.
Und ob das BVerfG eines Tages einen Anspruch auf Bevorzugung
ausländischer Medien aus den Grundgesetz ableiten wird, kann man
ebenfalls bezweifeln.
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