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Wulff im Interview
Der Zweifel bleibt
WAS NUN,FRAU STAATSANWÄLTIN/HERR STAATSANWALT?
Wulff (bunte republik deutschland) gibt im Fernsehen zum Besten, er habe
Dieckman (BILD) lediglich auf dessen Mailbox mitgeteilt,dass er um einen
Tag Aufschub des ihn betreffenden Zeitungsartikels bitte, um besser
erklären zu können, dass sich Geerkens(Verkäuferin im
Schmuckhandel) während der Bankenkrise in einem Geldanlagenotstand
befunden habe, und er ihr damals als Darlehensnehmer von 500000 Euro
aus der Patsche geholfen habe.Zitat Geerkens (Schrott-und Schmuckhandel)
"Uns war geholfen und ihm war geholfen".
Nun erklärt Blome(BILD),der sicher den O-Ton kennt,besagter Wulff
habe keineswegs gebeten, sondern gedroht,was dieser indirekt auch
einräumt, sofern er nicht glauben machen will, er habe sich
für eine Bitte entschuldigt.
Daher bleiben nur 2 Möglichkeiten:Blome bezichtigt Wulff wider
besseres Wissen einer Straftat (strafbar nach § 165 StGB) oder
Wulff steht im Verdacht diese Straftat (Versuch der Nötigung §
240 StGB) begangen zu haben.
BITTE HANDELN SIE!
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