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Demographie-Abgabe
Ihr Kinderlosen, kommet
@ Mapar - Natürlich haben die genannten Steuervorteile
für Eltern Verfassungsrang, nichtsdestotrotz haben sie auch
Subventionscharakter. Ebenso wie Ermäßigungen für
ÖPNV, Museen, Schwimmbäder, Zoos etc. Auch das ganze
Schulwesen wird natürlich von den kinderlosen Steuerzahlern mit finanziert.
Was die gesetzliche Krankenversicherung anbelangt, so gilt Ihr Beispiel
natürlich für jeden, der als Beitragszahler noch recht gesund
ist. Es gibt aber leider auch Fälle, in denen Kinder relativ hohe
Kosten verursachen, also nicht immer nur aus der eignen Situation auf
die Allgemeinheit schließen.
Bleiben noch die Renten. Sicher zahlen die Kinder effektiv für ihre
Eltern ein. Rein rechtlich gilt das nicht, denn sonst könnten
elternlose Beitragszahler ja die Zahlung generell verweigern. Aber mal
abgesehen davon, dass schon jetzt ein immer höherer Anteil der GKV
aus allg. Steuermitteln bestritten wird, glaube ich nicht, dass das Ihre
Kinder in 20 oder 30 Jahren noch betreffen wird. Dann wird es
nämlich nur noch Rente nach HartzIV-Muster geben.
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