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Dem Welterbekomitee fehlt der Mut
Und der Bund? Und die Touristen?
Der Bund hat den völkerrechtlichen Vertrag über die deutschen Welterbestätten unterzeichnet, überlässt die Verantwortung aber den Ländern und Kommunen. Es gibt kein Bundesgesetz, in dem das Wort Welterbe auftaucht. Der Bund subventioniert Projekte, die Welterbe zerstören (Waldschlösschenbrücke vielleicht auch) oder beeinträchtigen. Laut Welterbekonvention ist ihm dies bei Projekten in anderen Staaten verboten, in den eigenen Ländern gilt das nicht entsprechend. Der Bund hat auch (z. T. mittelbares) Eigentum in Welterbestätten, das er schlechter pflegt als es private Eigentümer tun dürften. Im "Oberen Mittelrheintal" (Welterbe u. a. als "Historische Verkehrslandschaft") z. B. die Bahnanlagen, verschiedenes Zubehör zur Wasserstraße, und zu den Bundesstraßen gehören u. a. Teile der römischen Kastellmauer in Boppard, die er nicht sanieren will, weil sie "Abfallprodukte" seien.
Es gibt große Unterschiede der touristischen Zugänglichkeit für Welterbestätten, je nachdem, wie "lebendig" sie sind. Lascaux muss für Besucher gesperrt werden, bei den Galapagos sind die Besucher äußerst abträglich. In Lübeck, Bamberg, Köln, Speyer etc. ist die Gefährdung durch den einzelnen Touristen unerheblich. Am Mittelrhein gehören sie sogar dazu.
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