Beitrag
Interne Ermittlungen
Nur die Taktik zählt
Redlichkeit gegenüber dem Betroffenen
Typisch FAZ-alt: Man läßt sich beeindrucken, ohne mal ein
paar Fragen zu stellen.
Vielleicht sollte die Autorin und/oder die internen Ermittler die
Redlichkeit besitzen, ihre Leser bzw. "Zeugen" darauf
hinzuweisen, daß sie sich mit einer belastenden Aussage
strafprozessual schlichtweg ans Messer liefern.
Denn das LG Hamburg hat hierzu wie folgt entschieden: "…Es
besteht kein Beschlagnahmeverbot (§ 97 I StPO) für Ergebnisse
unternehmensinterner Ermittlungen durch eine Anwaltskanzlei, die im
Auftrag des Unternehmens tätig geworden ist; (...) Es besteht kein
Verwertungsverbot für Aussagen von Mitarbeitern im Rahmen von
unternehmensinternen Ermittlungen".
Der Beschluß, oder besser die praxis der internen Ermittlungen,
wurde heftig kritisiert. Zu Recht. Sehr (!) lesenwerter Kommentar vom
Arbeitsrechtskollegen hier:
http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/tod-durch-beratung-ein-ruckschlag-fur-die-gierindustrie.html
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