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Hartz-IV-Verhandlungen
Merkel und die Wahl der Qual
Verfassungspraxis widerspricht der Verfassung
Ärgerlich ist die in Koalitionsverträgen vorhandene Klausel, sich bei Uneinigkeit im Bundesrat der Stimme zu enthalten. Was dort steht, ist nur eine Empfehlung der Parteien an die von ihnen gestellte Regierung, kann aber letztlich die Landesregierung nicht binden. Diese ist keine Veranstaltung der Koalitionsparteien, sondern ein durch den Landtag als Gesamtheit eingesetztes Exekutivorgan. Ich weiß, die Verfassungswirklichkeit ist eine andere, glaube aber, daß diese nicht mehr der Verfassung entspricht. Letztlich ist eine Landesregierung frei, jedes Mal zu entscheiden, wie sie im Bundesrat abstimmt, notfalls durch Mehrheitsbeschluß.
Das Ganze wird gefördert durch die unsinnige Regelung, daß bei zustimmungspflichtigen Gesetzen im Bundesrat die absolute Mehrheit statt der relativen verlangt wird. Das müßte man ändern. Dann würde sich jede Landesregierung überlegen, ob sie sich enthält, mit ja oder mit nein stimmt.
Grundsätzlich ist auch die Institution Bundesrat dringend reformbedürftig. Wie kann es sein, daß Abgesandte von Regierungen, also Mitglieder der Exekutive, über die Gesetzgebung befinden? Man mache sich das am Beispiel Hamburg klar, wo allein der Koalitionsbruch die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat geändert hat.
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