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Beihilfe zum Mord
Polizei nimmt ehemaligen KZ-Aufseher von Auschwitz fest
Jahrzehnte des Rechtsstaates sind vorbei
Dass man heute nach 68 Jahren Anklage erhebt, beruht auf der "neuen
deutschen Rechtsauffassung" aus dem Fall Demjanjuk. Bis dahin war
es erforderlich, einem Angeklagten seine Schuld zweifelsfrei nach zu
weisen. Die Verurteilung im Fall Demjanjuk erfolgte jedoch nicht auf
Basis eines Schuldbeweises, sondern erstmals auf Basis einer
"Schuldannahme". Das wird von vielen Menschen als bedenklich angesehen.
Das Urteil gegen Demjanjuk ist noch nicht rechtskräftig und wird es
auch nicht mehr werden, weil der Mann während der Revision
verstorben ist. Wenn es nun gelingt, einen weiteren Schuldspruch auf der
Basis einer "Schuldannahme" zu erwirken, dann würde das
die Justiz in diesem Land ein gehöriges Stück voran bringen
oder 300 Jahre zurück, je nachdem wie man es betrachtet.
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