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Vergaberecht
Frauenquote durch die Hintertür
Verstoß gegen EU-Recht?
Es spricht nichts gegen nationale Frauenquoten. Das Gegenteil ist der
Fall: Wenn die nationale Politik meint, es so zu wollen, sol sie es
machen. Auch in Deutschland ist es denkbar, Art. 3 GG lässt eine
Geschlechterquote jedenfalls zu.
Was aber gar nicht geht, ist der Ausschluss von Unternehmen aus anderen
Staaten mit der Begründung, sie erfüllen eine Frauenquote
nicht, die es in deren Niederlassungsstaat überhaupt nicht gibt.
Die EU-Kommission ist gefordert, diesen Missbrauch des EU-Vergaberechts
umgehend abzustellen und notfalls vor dem EuGH gegen diejenigen
Mitgliedstaaten zu klagen, die das Vergaberecht dazu missbrauchen, den
Marktzugang zu beschränken. Es darf nicht sein, dass die
grenzüberschreitende Erbringung von Leistungen untersagt werden
darf, weil eine Frauenquote nicht erfüllt wird.
Zudem sei darauf hingewiesen, dass in Spanien die gesetzliche
Frauenquote zwar schon seit Jahren existiert, die Nichteinhaltung aber
nicht sanktioniert und deshalb nicht eingehalten wird.
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