Nur weil etwas schwierig ist, ist es noch längst nicht verfassungswidrig.
Schließlich schätzt der Zoll täglich den Wert von
Gegenständen, um den Zoll festzulegen. Und das eine
Vermögenssteuer die Substanz angreift, was soll daran
verfassungswidrig sein? Schließlich greift jede Steuer oder
Steuererhöhung die Substanz an. Nein, das sind doch alles nur
fadenscheinige Argumente, um ja nicht die Vermögenszuwächse zu verhindern.
Aber eine Vermögenssteuer wäre ja auch völlig
unnötig, wenn, ich wiederhole mich da immer wieder gern, alle
Einkommen, also die aus Arbeit, aus Kapital oder Vermögen etc. pp.,
mit einem prozentual gleich hohen Steuersatz, ohne je Ausnahme oder
Sonderregelung, besteuert würden. Das würde es auch einerseits
erschweren, Steuerhinterziehung zu betreiben, und andererseits
würde es die Arbeit der Finanzämter und Steuerfahnder
wesentlich erleichtern.
Aber das wollen die Vermögenden sicherlich auch nicht. Daher werden
wir wohl nie mehr erleben, daß es ein solidarisches, soziales und
damit gerechtes Steuersystem in Deutschland gibt.