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Landau
Achteinhalb Jahre Haft für den Mörder eines Jugendlichen
Herr Wiberg: Daß zwar Tötungsvorsatz bejaht, aber kein
Mordmerkmal gesehen wird, das...
...verblüfft mich schon. Warum stach er zu ? Habgier liegt nahe,
zur Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat auch.
Beweiswürdigung ist Sache der Tatsacheninstanz, schön, aber
hier hat niemand im Affekt gehandelt.
Wären Neonazis beim Hakenkreuzschmieren von einem Passanten
erwischt worden und hätten im Gerangel jemanden erstochen,
würden wir so eine Diskussion nicht führen müssen (ist
auch richtig so)
Ich sage ja nicht Todesstrafe, auch nicht ein echtes
lebenslänglich, aber das hier ist nicht mehr geeignet,
Rechtsfrieden zu schaffen. Ein junges Leben ausgelöscht, da
würde sogar unser dringend zu reformierendes Jugendstrafrecht mehr
hergeben.
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