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Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe: Mehr Geld für Asylbewerber
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Sehr gut, da hat das BVerfG doch tatsächlich unter Berufung auf die
Verpflichtung des Staats zum Schutz der unantastbaren Menschenwürde
entschieden, dass Asylbewerber ab sofort mehr Geld bekommen müssen.
Um so erstaunlicher ist allerdings, dass deutsche Gesetze, die seit mehr
als zwölf Jahren ganze Bevölkerungsgruppen systematisch und
mit regelmäßig verheerenden und irreparablen Folgen
diskriminieren, unverändert bis heute fortgelten, obwohl die
Diskriminierung durch diese Gesetze höchst - und
internationalgerichtlich seit Jahren festgestellt ist.
Selbst auf die Gefahr hin, dass die Damen und Herren in Karlsruhe das
auch weiter nicht verstehen: Die Verpflichtung des Staates zum Schutz
der unantastbaren Menschenwürde und die systematische
Diskriminierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe durch Gesetz
über Jahre hinweg schließen einander vollkommen aus.
Umgekehrt hat uns Herr Voßkuhle aber auch schon früh wissen
lassen, dass die BürgerInnen die Entscheidungen des BVerfG nicht verstehe
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