30.10.2004 · Hilfst du mir, helf' ich dir. So funktionieren die Koppelgeschäfte zwischen Vorständen und Gewerkschaftern. Kein Wunder, daß die Manager die Mitbestimmung loben.
Von Rainer Hank
"Die Mitbestimmung ist nicht mehr zeitgemäß", sagt Manfred Gentz, Finanzvorstand von Daimler-Chrysler, im Dezember 2003 und folgert: "Wir sollten die verkrampfte Situation in deutschen Aufsichtsräten nicht länger aufrechterhalten."
Große Unternehmen werden hierzulande von Räten beaufsichtigt, die zur Hälfte mit Betriebsräten, leitenden Angestellten und externen Gewerkschaftern besetzt sind. Die Eigentümer stellen nur die andere Hälfte des Aufsichtspersonals. Darüber, ob dieser Sonderweg Erfolgsmodell oder Irrweg ist, wird derzeit heftig gestritten.
"Bei uns funktioniert die Mitbestimmung hervorragend", sagt Jürgen Schrempp, Vorstandsvorsitzender von Daimler-Chrysler, im Oktober 2004 und folgert: "Wir sollten mit den Arbeitnehmervertretern zusammenarbeiten und Zukunftslösungen gemeinsam gestalten."
Schrempp gegen Gentz - zwei Vorstände eines Konzerns mit diametral entgegengesetzten Ansichten? Die Auflösung liefert Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie: "Viele Manager wollen sich nicht kritisch zur Mitbestimmung äußern, weil ihre Vertragsverlängerung von mitbestimmten Aufsichtsräten abhängig ist." Tatsächlich verdankt Schrempp seinen abermaligen Vertrag nicht nur seinem alten Duzfreund und Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper, sondern auch dessen Stellvertreter Erich Klemm, dem Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrates. Daß Schrempp - nach Chrysler-Debakel und Mitsubishi-Ausstieg - im Frühjahr nicht in die Wüste geschickt wurde, liegt gewiß auch an der Loyalität der Arbeitnehmer. Warum sollte er sich nach soviel geld- und machtwertem Zuspruch jetzt undankbar zeigen? Gentz dagegen, dessen Vertrag vor Jahresende ausläuft, konnte sich viel unbefangener äußern und gegen die Mitbestimmung polemisieren.
Daß sich - von Schrempp über Porsche-Chef Wendelin Wiedeking bis zu EnBW-Vorstand Utz Claassen - in der vergangenen Woche so viele Top-Manager laut und öffentlich für die paritätische Mitbestimmung eingesetzt haben, ist deshalb für die Kritiker des deutschen Modells der Beweis ihrer These und nicht deren Widerlegung: Mitbestimmung verhindert eine gute Unternehmenskontrolle; denn sie führt zu "Koppelgeschäften" zwischen Managern und Arbeitnehmern zu Lasten der Eigentümer. Die Kritik der Mitbestimmung ist nicht nur eine Kritik an deutschen Gewerkschaftern; sie ist auch eine Kritik an deutschen Spitzenmanagern.
Michael Adams, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, geht noch weiter und gibt der Mitbestimmung eine Mitschuld an der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland. "Hätten die einflußreichen Großunternehmen gegen überhöhte Lohnsteigerungen und Arbeitszeitverkürzungen in den Flächentarifverträgen besser Widerstand geleistet, wäre den Arbeitnehmern das Schicksal steigender Arbeitslosigkeit und hoher Sozialabgaben erspart geblieben", behauptet Adams. Daß es anders kam, führt er auf "fehlende Konfliktfähigkeit" und "Proporzdenken" bei der Besetzung von Vorstandsposten zurück. Adams stellt die Legitimation der Räte in Frage: Weil der Organisationsgrad der Gewerkschaften schrumpft, habe das gesetzliche Entsendungsrecht der Gewerkschaften längst seine demokratische Grundlage verspielt.
So viele gute Argumente und ökonomische Plausibilitäten die Kritiker auf ihrer Seite haben, so sehr fehlt bisher ein empirischer Beleg dafür, daß die deutsche Mitbestimmung Schaden anrichtet. "Auf den sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsstand können sich die Mitbestimmungskritiker nicht berufen", sagt Martin Höppner, Mitarbeiter des Kölner Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung. Eine Studie von McKinsey aus dem Jahr 2000 hat zwar ergeben, daß Fondsmanager bereit sind, eine transparente Unternehmenskontrolle mit einem bis zu 20 Prozent höheren Aktienkurs zu honorieren. Daraus zu schließen, daß dank der Mitbestimmung deutsche Aktien 20 Prozent weniger wert sind, wäre grob unzulässig, sagt Höppner. Der Vertrauensvorschuß, den Investoren der amerikanischen Variante der Unternehmensführung zubilligten, ist nach den Skandalen bei Enron und Worldcom ohnehin aufgezehrt.
Weil sich empirisch weder Schaden noch Segen der Mitbestimmung zeigen läßt, plädieren BDI und Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) jetzt für Wettbewerb. "Die deutsche Mitbestimmung muß im europäischen Wettbewerb bestehen", sagt BDI-Geschäftsführer Klaus Bräunig. Eine gemeinsame Kommission aus beiden Spitzenverbänden will Mitte November einen Vorschlag machen: Danach sollen Belegschaften und Unternehmenseigner untereinander aushandeln, ob und bis zu welchem Grade sie mitbestimmt sein wollen. Wird es - wie häufig zu erwarten - nicht zu einer Einigung kommen, schlagen die Verbände vor, daß die Arbeitnehmer künftig nur noch ein Drittel statt der Hälfte der Aufsichtsräte stellen.
Der Vorschlag gibt sich moderat als evolutionäre Anpassung der deutschen Verhältnisse an Bedingungen des europäischen Aktien- und Gesellschaftsrechts. Doch sein revolutionärer Clou: Jedes deutsche Unternehmen soll nach diesem Verhandlungsmodell seine Verfassung ändern können. Das wäre - mit dem Wort des Gewerkschafters Hubertus Schmoldt - eine andere Republik. Die Gewerkschaften haben sich schon in Stellung gebracht.