18.05.2009 · Die Bahn macht zwar mobil, ist aber nicht immer pünktlich. Einer von zehn Zügen erreicht auf dem 34 000 Kilometer langen Streckennetz sein Ziel nicht zur rechten Zeit. Kunden, die deshalb zu spät kommen, erhalten bald mehr Geld als Entschädigung zurück.
Von Marion TrimbornDie Bahn macht zwar mobil, ist aber vor allem nicht immer pünktlich. Einer von zehn Zügen erreicht auf dem 34 000 Kilometer langen Streckennetz der Bahn sein Ziel nicht zur rechten Zeit. Aber wer deshalb zu spät kommt, bekommt von Ende Juli an mehr Geld als Entschädigung zurück.
Das neue Gesetz für Fahrgastrechte tritt noch vor der Ferienzeit in Kraft und garantiert den Kunden einen gesetzlichen Anspruch auf Fahrpreis-Rückerstattung. Bisher hatte die Bahn die nur freiwillig gewährt und Fahrgäste mit Gutscheinen oder neuen Fahrkarten abgespeist. Nun aber kann jeder Kunde verlangen, das Geld bar auf die Hand zu bekommen. Der Bundesrat hat das Gesetz am Freitag verabschiedet. Zehn Millionen Zugfahrer werden davon wohl pro Jahr profitieren.
Dabei gilt: Je größer die Verspätung, desto mehr Geld gibt es. Kommt ein ICE oder EC eine Stunde zu spät an, kann sich der Kunde 25 Prozent seines Fahrpreises zurückholen. Und zwar auch in bar. Bisher bekam er nur 20 Prozent. Bei zwei Stunden wird sogar die Hälfte des Preises erstattet. Neu ist, dass der Fahrgast am Schalter Ansprüche für den ganzen Reisepreis geltend machen kann und nicht nur für den Zug, der zu spät war, etwa wenn ein Regionalzug Verspätung hat und deshalb der ICE schon weg ist. Ein Beispiel: Ein Kunde zahlt für sein Ticket von Darmstadt nach Kiel 117 Euro. Weil der Regionalzug zu spät in Frankfurt eintrifft, verpasst er seinen Anschluss und kommt in Kiel mehr als eine Stunde zu spät an. Die Bahn muss 29,25 Euro erstatten, ein Viertel des Fahrpreises.
Gestrandet am Bahnhof in der Nacht
Ein Bahnfahrer hat nun die Wahl: Wenn klar ist, dass ein Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat, kann er die Fahrt kurzerhand abblasen und sein Geld zurückverlangen. Oder er kann später fahren, über eine andere Strecke - auch ohne Aufpreis.
Richtig unangenehm sind ausgefallene oder verspätete Züge in der Nacht. Wer in einem Bahnhof strandet, weil der Anschlusszug weg ist, dem spendiert die Bahn künftig ein Hotelzimmer.
Es ist noch unklar, wie viel Geld Besitzer einer Monatskarte oder einer BahnCard 100 erhalten. Sie bekommen keinen Anteil am Fahrpreis erstattet, weil sie kein Ticket gekauft haben. Das Gesetz spricht ihnen eine "angemessene Entschädigung" zu. Die Bahn nennt noch keine Beträge, will aber die bisherige Entschädigung von 10 Euro für die 2. Klasse bei mehr als 60 Minuten Verspätung aufstocken.
Wie kommt der Kunde an sein Geld?
Im Nahverkehr ist alles anders. Da gehen Pendler, Schüler und Reisende bei Verspätungen leer aus, weil die Bahn erst Summen ab vier Euro erstatten muss. Alles darunter gilt als Bagatellsumme und fällt unter den Tisch. "Die Bagatellsumme ist zu hoch, weil sie fast alle Kunden im Nahverkehr ausschließt", kritisiert deshalb Heidi Tischmann vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Ein Trost: Ist der Zug 20 Minuten zu spät, darf der Fahrgast in einen schnellen ICE steigen. Die Fahrkarte dafür wird ihm später erstattet. Wer in der Nacht nicht mehr weiterkommt, dem erstattet die Bahn eine Heimfahrt im Taxi bis zu 80 Euro - falls kein Bus mehr fährt.
Wie kommt ein Kunde nun an sein Geld? In jedem Fall ist es klug, sich vom Schaffner oder vom Service-Personal am Bahnhof die Verspätung schriftlich geben zu lassen. Mit diesem Beleg muss der Kunde ein Formular ausfüllen (das geht auch im Internet) und es mit der Fahrkarte an eine zentrale Servicestelle schicken, die aber erst noch geschaffen wird. Die überweist dann das Geld. Auch, wenn man mit einem der 30 regionalen Bahnunternehmen gefahren und dann erst in einen Zug der Deutschen Bahn umgestiegen ist.
In manchen Fällen aber gibt es kein Geld. Dazu zählen Verspätungen, die die Bahn nicht zu verantworten hat: Wirft sich ein Selbstmörder vor den Zug, und das passiert immerhin drei Mal am Tag, oder bleibt ein Lastwagen auf einem Bahnübergang liegen, gehen Bahnfahrer leer aus. Anders ist es bei Laub auf den Schienen oder Oberleitungsschäden, dafür muss die Bahn zahlen. Eine neue Beschwerdestelle soll übrigens darüber wachen, dass sie es auch tut.