Von Johann Eekhoff
06. April 2008 Das Bundeskabinett hat am 19. März eine Erhöhung des Wohngelds beschlossen. Die letzte Wohngeldreform, mit der das Wohngeld an die gestiegenen Mieten angepasst wurde, liegt sieben Jahre zurück. Inzwischen hat es allerdings eine gravierende Änderung gegeben.
Für die Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden die Wohn- und Heizkosten in der Regel unmittelbar von den Kommunen übernommen. Die Empfänger müssen kein Wohngeld mehr beantragen.
Noch 800.000 Haushalte bekommen Wohngeld
Insgesamt ist die Zahl der Wohngeldempfänger durch die Trennung der Systeme um zwei Drittel auf annähernd 800.000 Haushalte zurückgegangen. Neu an dem laufenden Verfahren ist die Berücksichtigung der Heizkosten. Das erscheint auf den ersten Blick einleuchtend; macht der Bundesverkehrs- und Bauminister doch geltend, dass die Mieten seit der letzten Anpassung im Jahre 2001 um 10 Prozent gestiegen sind, die Heizkosten aber um 50 Prozent.
Liegt es unter diesen Bedingungen nicht nahe, die Heizkostenbelastung zu verringern? Die Antwort heißt ganz klar: Nein! Der Einspruch richtet sich nicht gegen eine sozialpolitische Entlastung der Haushalte mit geringem Einkommen, sondern gegen die Verbilligung der knappen Energie und gegen das Unterlaufen der umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung, wie es bei den Empfängern von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II inzwischen der Fall ist.
Geförderte sollen frei über ihr Geld verfügen können
Zu den Grundprinzipien der sozialen Absicherung gehört es, den bedürftigen Menschen in angemessenem Umfang finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen, nicht aber die Preise einzelner Güter herunterzusubventionieren oder diese Güter sogar unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Geförderten sollen frei über ihre Mittel verfügen können. Dabei sollen sie die Knappheit der Güter und Leistungen berücksichtigen, wie sie in den Preisen zum Ausdruck kommen.
Die einzigen Preise, die regional starke Unterschiede aufweisen, sind die Bodenpreise und die Mieten. Dafür sind regional differenzierte Regelsätze oder - wie es gegenwärtig in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II geregelt ist - eine nach Kommunen differenzierte Unterstützung bei den Wohnkosten erforderlich. In ähnlicher Form wird auch das Wohngeld regional differenziert. Bei den Heizkosten bestehen dagegen keine systematischen regionalen Unterschiede. Deshalb gehören sie in den allgemeinen Regelsatz.
Es war ein Fehler, die Heizkosten zu übernehmen
Es war ein systematischer Fehler, die Heizkosten in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II wie die Wohnkosten aus den Regelsätzen auszugliedern und sie sogar in vollem Umfang zu übernehmen. Die Tendenz, einkommensschwache Haushalte von der Energiepreissteigerung auszunehmen, wird mit einer Ergänzung des Wohngelds um Zuschüsse zu den Heizkosten ausgeweitet.
Man mag einwenden, dass den Wohngeldbeziehern nicht die vollen Heizkosten, sondern nur etwa zwei Drittel erstattet und die Zuschüsse nicht an den tatsächlichen, sondern an den durchschnittlichen Heizkosten orientiert werden sollen. Mit dieser Regelung sollen die individuellen Anreize, Heizkosten zu sparen, möglichst wenig beeinträchtigt werden. Indem aber die Heizkosten explizit als Begründung und als Maßstab für die Höhe des Wohngelds eingeführt werden, entsteht die Erwartung, die Wohngeldbezieher würden wie die Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II von künftigen Heizkostensteigerungen weitgehend verschont.
Das Preissystem wird verzerrt
Mit einer speziellen Entlastung bei den Heizkosten wird die Informations- und Steuerungsfunktion der Preise außer Kraft gesetzt. Die Nachteile solcher Verzerrungen des Preissystems werden am besten deutlich, wenn man sie mit der Alternative vergleicht, den Haushalten mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, so dass sie nach eigenem Ermessen auf höhere Energiepreise reagieren können.
Steigende Energiepreise gehen in den Index der Lebenshaltungskosten mit einem verringerten Gewicht ein. Steigen die Energiepreise im Vergleich zu anderen Gütern, werden die Haushalte den Energieverbrauch im Vergleich zum übrigen Konsum einschränken. Nur wenn die relativ steigenden Energiepreise voll spürbar werden, haben die Haushalte ein eigenes Interesse, sparsamer mit der teuren Energie umzugehen.
Anreiz zur Verschwendung
Es lässt sich leider nicht verhindern, dass die Menschen nachlässig und verschwenderisch mit Heizenergie umgehen, wenn sie die Kosten nicht voll tragen müssen. Solche Verschwendungsanreize stehen im Widerspruch zu den ehrgeizigen Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Diese Ziele lassen sich nur erreichen, wenn jeder Bürger in seinem Bereich einen Beitrag leistet, Energieverschwendung zu vermeiden.
Die Subvention von Heizkosten konterkariert die mit dem Energieausweis angestrebten Wirkungen. Der Energieausweis soll den Mietern bessere Informationen über die Energiekosten einer Mietwohnung geben, auf dass sie Wohnungen mit hohen Energiekosten meiden oder auf eine entsprechend niedrigere Miete dringen können und damit den Vermieter anregen, die Energieeffizienz zu verbessern.
Auch Vermieter sollen die teuren Heizkosten spüren
Die Vermieter müssen das Signal erhalten, dass ein hoher Energieverbrauch der Heiz- und Warmwasseranlagen bei steigenden Energiepreisen die Vermietbarkeit der Wohnungen gefährdet. Die Mieter brauchen das Signal, dass sie in erheblichem Umfang Geld sparen können, wenn sie keine zu großen Wohnflächen in Anspruch nehmen, wenn sie die Temperaturen kontrollieren und unnötiges Heizen vermeiden. Bei steigenden Energiepreisen lohnt es sich, diese Anstrengungen zu verstärken. Eine volle Übernahme der Heizkosten durch die öffentliche Hand macht die Haushalte dagegen unempfindlich gegenüber steigenden Energiepreisen.
Die jetzt vorgesehenen pauschalen Heizkostenzuschüsse verführen die Wohngeldbezieher zu einer vermehrten Wohnungsnachfrage, weil die Gesamtkosten des Wohnens erheblich verringert werden. Damit werden sie von künftigen Steigerungen der Energiepreise stärker getroffen; und sie werden den politischen Druck verstärken, von den steigenden Kosten durch zusätzliche Heizkostenzuschüsse verschont zu werden.
Allein die Ankündigung von Heizkostenzuschüssen ist schädlich: Der Staat kann nicht ehrgeizige Klimaschutzziele anstreben und gleichzeitig seinen Bürgern die Anpassungsleistungen ersparen. Die Wohngeldanpassung sollte aus diesen Gründen nicht um Heizkostenzuschüsse ergänzt werden. Heizkostenzuschüsse erhöhen den Energieverbrauch. Die Kosten des erhöhten Energieverbrauchs werden zu einem erheblichen Teil auf die Steuerzahler verlagert. Würden die Mittel für die Übernahme der Heizkosten durch die Kommunen unmittelbar an die Hilfeempfänger ausgezahlt, würde weniger Energie verbraucht.
Der Autor ist Staatssekretär a. D. und Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ZB