Bauprojekte

Wohnprojekte für Alte scheitern oft an Finanzierung

Von Sabine Hildebrandt-Woeckel

23. April 2008 Eigentlich waren sich am Anfang alle einig. Nicht vereinsamt in der eigenen Wohnung und nicht in einem Altenheim wollten sie leben - sondern gemeinsam. Doch je konkreter die Pläne, eine Wohngemeinschaft zu gründen, dann wurden, erinnert sich die heute 77 Jahre alte Anne Görtz, „umso mehr Streit“ gab es.

Es ging um die Frage, ob man lieber auf dem Land oder in der Stadt leben möchte, um das Wohnobjekt an sich, um viele, viele Kleinigkeiten - und vor allem: es ging ums Geld. Nach und nach sprangen fast alle Gründungmitglieder wieder ab, bis das Projekt schließlich kurz vor dem Scheitern stand.

Zu viel Naivität, zu wenig Hilfe

Eine typische Entwicklung, wissen Fachleute wie Gerda Helbig vom Forum Gemeinschaftliches Wohnen. Obwohl das Interesse an diesen Wohnformen steige, klappe die Umsetzung oft nicht. Das liege auch daran, dass viele Betroffene blauäugig herangingen, meint Helbig.

Institutionalisierte Hilfe gebe es kaum. Politiker würden seit Jahren für Wohngemeinschaften im Alter werben, „aber richtig Gedanken, wie man das denn umsetzen soll, macht sich da niemand“, kritisiert Christa Lippmann, Vorstand des Münchner Fördervereins „Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter“, Träger von zwei Wohnprojekten für alte Frauen´.

Mitunter werden vom Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) und auch von den Bundesländern einzelne Projekte gefördert, aber das geht nur, „wenn sie beispielgebend und modellhaft sind“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Die anderen müssen sich selbst um die Finanzierung bemühen, und das, sagen Helbig und Lippmann, sei oft ein Ding der Unmöglichkeit.

Erschwerend komme hinzu, dass kaum jemand einen wirklichen Überblick darüber hat, wie viele Alten-WGs es überhaupt gibt und wo diese die notwendigen Mittel herbekommen haben. Schätzungen, so die gleichlautende Auskunft des BMFSFJ seit Jahren, gehen von etwa 250 umgesetzten Projekten aus. Zahlreiche weitere sind angeblich in Planung.

Stillstand seit Jahrzehnten

Und da man nichts Genaueres weiß, sind es fast schon seit Jahrzehnten dieselben Alten-WGs, über die berichtet wird: die eine von Hennig Scherf, dem ehemaligen Bürgermeister von Bremen, und die Frauen-WG am Goldgraben in Göttingen. Das Ehepaar Scherf hatte mit vier weiteren Paaren Mitte der 80er Jahre ein ehemaliges Bürgerhaus gekauft und zum Alterssitz umgebaut. Und die Göttinger Frauen bezogen mit Unterstützung der Stadt 1994 eine alte Jugendstilvilla. Seitdem bekamen sie so oft Besuch von potentiellen Interessenten, dass sie mittlerweile um Verständnis bitten, keine Schaulustigen mehr empfangen und keine Interviews mehr geben zu wollen.

Dabei braucht es solche Beispiele, betont Expertin Lippmann, denn die wenigsten Senioren haben genügend Geld, um ein solches Projekt wie Scherf und Mitbewohner alleine finanzieren zu können, zumindest dann nicht, wenn es so strukturiert ist, wie die meisten sich das gemeinsame Altwerden vorstellen.

Skeptische Banken

Streng genommen nämlich nicht in einer Wohngemeinschaft, sondern in einer Hausgemeinschaft. Jede Partei hat ihre eigene behindertengerechte Wohnung und zusätzlich gibt es Gemeinschaftsflächen. Ein Konstrukt, stellt Finanzberater Harald Mollberg klar, dem die meisten Banken „mehr als skeptisch gegenüberstehen“.

Und Mollberg muss es wissen, denn als einer von wenigen hat er sich auf die Finanzierung von Alten-Wohngemeinschaften spezialisiert. Einfach ist das nicht, das gibt er seinen Klienten gleich zu Anfang mit auf den Weg. Wer gemeinsam alt werden will, muss über viele Hürden springen.

Und die fangen weit vor der tatsächlichen Finanzierung an. Wer eine Alten-WG gründen will, muss sich zunächst ausführlich mit den sozialen und psychologischen Aspekten des Miteinanderlebens auseinandersetzen: Wo möchte man leben, auf dem Land oder in der Stadt, wie eng soll das Miteinander sein, wie groß die Gruppe, was sind die Aufnahmekriterien?

Nur wenn Einigkeit bei diesen elementaren Fragen herrscht, weiß inzwischen auch Anne Görtz, macht es Sinn, Geld und Zeit zu investieren. Zehn Jahre hat es gedauert, bis sie dann doch noch in die Nürnberger WG OLGA (Oldies leben gemeinsam aktiv) ziehen konnte.

Eine Handlungsanweisung

Steht eine Gruppe und werden die Planungen konkreter, muss ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Hierzu empfiehlt Mollberg, einen Verein oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Letzteres geht formlos und sogar mündlich. Sinnvoller ist es allerdings, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, in dem alle besprochenen Eckpunkte fixiert sind. Zwei Aspekte sollten darin unbedingt enthalten sein: Krankheit und Tod. Denn anders als bei allen anderen Wohngemeinschaften ist ein Auszug nicht vorgesehen.

Zudem sollte auch die Finanzierung der Anfangskosten wie Anzeigenschaltungen oder Beratungshonorare geklärt werden. Am besten geht dies durch eine Einlage. Dennoch sollte der Vertrag so gestaltet sein, dass ein Ausstieg in dieser Phase noch problemlos möglich ist.

Erst wenn Gruppe und Rahmenvertrag stehen, kann es darum gehen, das richtige Wohnobjekt zu finden. Sechs Jahre verbrachte Christa Lippmann damit, Behörden, Bauträger und Hausverwaltungen anzuschreiben und Möglichkeiten zu sondieren. Hilfreich sei es mitunter, Immobilien zu suchen, in denen Ämter untergebracht waren, rät Sebastian Büttner von der Lübecker Wohnpojekt-Beratung Conplan. Gehören Grund und Boden der Stadt und wird das Anwesen nicht mehr benutzt, sei die Kommune wie im Fall der Göttinger Frauen-WG oft sogar an einer Umnutzung interessiert.

Probleme Gemeinschaftsfläche

Erst wenn das Wohnobjekt gefunden ist, geht es an die Finanzierung. Denkbar sind sowohl Kauf als auch Miete. Beide Varianten haben ihre Tücken, wobei die zweite Variante zumeist noch schwieriger ist als die erste. Nur wenige Wohnbaugesellschaften vermieten an eine Gruppe und geben das Belegungsrecht ab. Letzteres aber ist unabdingbare Voraussetzung, damit das Konzept funktionieren kann.

Die größten Probleme beim Kauf einer Immobilie liegen zumeist bei den für eine Wohngemeinschaft ebenfalls unverzichtbaren Gemeinschaftsflächen. Da machen viele Geldinstitute überhaupt nur dann mit, wenn sie so konstruiert sind, dass sie jederzeit in eine Wohnung umgewandelt werden können. Wobei auch dann Unwägbarkeiten für die Bank bleiben. Mollberg rät daher notariell und möglichst detailliert festzuhalten, was passiert, wenn eine Partei in Zahlungsschwierigkeiten gerät und wie es im Erbfall weitergeht.

Genosse im Vorteil

Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, raten Experten gerne zur Gründung einer Genossenschaft. Das geht bereits mit drei Personen, man braucht in diesem Fall nur zehn Prozent Eigenkapital, und auch Fördergelder sind bei einem solchen Konstrukt oft leichter zu bekommen als bei anderen.

Und auch der Erbfall lässt sich bequem regeln. Denn das Haus gehört der Genossenschaft, und die stellt die Regeln auf - die Bewohner sind nur Mieter. Selbst im Todesfall werden nicht die Wohnungen, sondern nur die Anteile vererbt. Wobei ein ähnliches Konstrukt auch erreicht werden kann, wenn eine Stiftung gegründet wird. Sogar externes Geld lässt sich so einsammeln, beispielsweise von Interessenten, die erst in 15 oder 20 Jahren in eine Alten-WG umziehen wollen, aber klug genug sind, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Busse, Christoph

 
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