Regierungsbildung

Schlägt jetzt „Köhlers Stunde“?

Bundespräsident Horst Köhler

Bundespräsident Horst Köhler

19. September 2005 Das Ergebnis der vorgezogenen Bundestagswahl hat alle überrascht und die etablierten Parteien vor den Koalitionsverhandlungen ratlos gemacht. Ist deshalb jetzt „die Stunde des Bundespräsidenten gekommen“, wie der Verfassungsrechtler Jörn Ipsen meint?

Nach den überraschenden Ergebnissen der Wahl wird unter den Staats- und Verfassungrechtlern über die Rolle von Bundespräsident Horst Köhler bei den Koalitionsgesprächen diskutiert. (Siehe auch: Kanzler-Wahl: Kommt es wieder auf Köhler an?)

„Neue Rolle“ für den Präsidenten?

„Der Bundespräsident hat jetzt nicht die Rolle eines Moderators für die Gespräche“, sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart. Erst wenn ihm nach den Koalitionsverhandlungen „informell“ signalisiert werde, daß eine Kanzlermehrheit bestehe, sollte er den betreffenden Kandidaten oder die betreffende Kandidatin zur Wahl im Bundestag vorschlagen.

Damit widersprach Degenhart Ipsen, der der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte, der Bundespräsident habe das Recht, mit den einzelnen Fraktionen Gespräche zu führen, um dem Bundestag einen mehrheitsfähigen Kandidaten vorzuschlagen. Aufgrund der neuen Konstellation im Bundestag haben sich nach Ansicht Ipsens auch die Gewichte zwischen den Gewalten verschoben. „Insofern wächst dem Bundespräsidenten auch eine neue Rolle zu“, sagte Ipsen.

Köhler: Parteien sind am Zug

„Der Bundespräsident sollte sich erstmal zurückhalten“, mahnte der Düsseldorfer Staatsrechtsprofessor Martin Morlok. „Der Bundespräsident muß das nehmen, was der politische Prozeß ihm anbietet“. Er wies darauf hin, daß nach Artikel 63 des Grundgesetzes der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag „ohne Aussprache gewählt“ wird. Das heiße, daß es zuvor eine „informelle Vorverständigung“ geben müsse. „Wir haben eben ein parlamentarisches und kein präsidentielles Regierungssystem“, sagte Morlok.

Aus dem Bundespräsidialamt in Berlin hieß es Montag, die Parteien seien am Zuge. Bundespräsident Köhler wolle sich vorerst nicht in die Koalitionsdebatten der Parteien nach dem unklaren Ausgang der Bundestagswahl einschalten.

Recht der stärksten Fraktion?

Degenhart wies desweiteren daraufhin, daß die Union nach der knappen Bundestagswahl keinen zwangsläufigen Anspruch auf die Kanzlerschaft habe. „Es ist nicht so, daß die stärkste Fraktion automatisch das Recht hätte, den Kanzler zu stellen“, sagte Degenhart in Karlsruhe.

„Das steht weder so geschrieben noch ist es eine demokratische Gepflogenheit“, sagte er. Degenhart verwies darauf, daß im Falle der ab 1969 regierenden sozial-liberalen Koalition unter SPD-Kanzler Willy Brandt die Union die stärkste Fraktion im Bundestag war.

Änderung des Wahlrechts?

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim forderte nach dem knappen Ausgang der Bundestagswahl eine Änderung des Wahlrechts. Das geltende Verhältniswahlrecht führe dazu, daß viele kleine Parteien eine Regierungsbildung verhindern könnten, wie sich jetzt am neuen Linksbündnis zeige, sagte Arnim am Montag der Nachrichtenagentur Reuters in Speyer.

Ein Mehrheitswahlrecht schaffe dagegen solide Mehrheiten. „Da wir handlungsfähige Parlamente und Regierungen in der jetzigen Lage unbedingt brauchen, sollten wir diesen Kraftakt ernsthaft in Angriff nehmen“, forderte Arnim. Dazu brauche es aber eine Absprache zwischen den großen Parteien, also wohl eine große Koalition.

„Wir haben jetzt eine noch sehr viel unsichere Situation als vor der Vertrauensfrage von Kanzler Schröder, weil nun die neue Linke eine Schlüsselrolle im negativen Sinne einnimmt“, sagte Arnim weiter. Sie verhindere, daß sowohl Rot-Grün wie auch Union und FDP eine Mehrheit bekämen. „Die Lage ist jetzt noch unklarer, und die Mehrheit ist jetzt sehr viel schwerer herzustellen als vorher“, fügte er hinzu. Daher sehe es nach abermaligen Neuwahlen aus.

Text: FAZ.NET mit Material von ddp/Reuters/AFP/dpa
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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