Bundesanwaltschaft

Beugehaft für frühere RAF-Terroristen beantragt

Vor 30 Jahren wurde Siegfried Buback ermordet. Die Bundesanwaltschaft will nun ehemalige RAF-Terroristen zu einer Aussage zwingen, um das Attentat aufzuklären. Noch sind die Ermittlungen „auf halber Strecke“.

Lesermeinungen zum Beitrag

17. Dezember 2007 09:33

Was ist mit der BND-Mitarbeiterin aus Siegen?

A. Malliki (a.malliki)

Auf dem Stuttgarter Symposium im Oktober 2007 mit Buback Jun. erklärte er: Dass in Siegen aus unerklärlichen Gründe eine schlanke, zierliche Frau mit der gleichen Waffe wie die Mordwaffe verhaftet und auch sofort wieder entlassen wurde.

Später stellte sich sogar heraus, dass es sich um eine BND-Mitarbeiterin handelte, aber anscheinend die genaue Identität nie geklärt wurde.

Das sei deshalb so interessant, dass von unabhängigen Quellen über eine schlanke, zierliche Frau auf dem Sozius berichtet wurde, die die tötlichen Schüsse abgab. Diese Angaben wurden aber einfach nicht beachtet wurden und weiterverfolgt.

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16. Dezember 2007 13:07

Ware es doch politischer Kampf?

Roland Wolf (wolf99)

Als die Rote Armee Fraktion noch aktiv war, wurden die Politiker nicht müde uns zu erklären, dass das alles nur verwirrte und hoch kriminelle Elemente seien. Mit ihrer heutigen fragwürdigen Beugehaftanordnung zeigen sie ihre absolute Hilflosigkeit und machen die RAF nachträglich zu politisch motivierten Tätern. Anders lässt sich eine solche Vorgehensweise nicht deuten.

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16. Dezember 2007 00:14

Beugehaft, auch @Hr. Beyerle

Thomas Berger (tberger)

"Ginge es nicht um den Generalbundesanwalts-Vorgänger, so hätte die Karlsruher Anwaltschaft keine Beugehaft beantragt. Zumindest ist so etwas in den letzten 5 Jahrzehnten nicht bekannt geworden."

Nun ja, aber gerade in Fällen mit Terrorismusbezug sind die nachgeordneten StA'en oft recht liberal mit der Anordnung von Beugehaft, s. z.B. BVerfG NJW 2000, 3775,.

Randbemerkung: die RAF hat ihre Rechtfertigung ja zum großen Teil daraus bezogen, daß Nazis in der BRD nicht hinreichend verfolgt würden. Zur Verfolgung der alten Nazis hob man dann in den späten Siebzigern die Verjährung für Mord endgültig auf.
Ironisch, nicht wahr? Die eine Maßnahme, mit der die RAF zufrieden sein konnte, wendet sich jetzt gegen sie.

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15. Dezember 2007 17:57

Mangelhafte Aufklärung bei der Vorbereitung der RAF-Prozesse

Karl-Heinz Andresen (khaproperty)


soll nun mit dem zweifelhaften Mittel der Beugehaft repariert werden.

Das grenzt an Peinlichkeit.

Wer soll denn da beeindruckt werden mit einem Willensbrecher, der nur eingeschränkt einsetzbar ist.

Da wäre es in der Tat sinnvoller, wenn Schäuble die Erkenntnisse der Dienste freigibt, um den Ermittlungen auf die Sprünge zu helfen. Da ließe sich bestimmt ein schonender Weg finden - nach so langer Zeit.

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15. Dezember 2007 14:21

Irritierte können <beruhigt> sein

Ludger Beyerle (niederntudorf)

Irritierte aus dem Lager nicht belangter oder freigelassener Schwerkrimineller können beruhigt sein: Ginge es nicht um den Generalbundesanwalts-Vorgänger, so hätte die Karlsruher Anwaltschaft keine Beugehaft beantragt. Zumindest ist so etwas in den letzten 5 Jahrzehnten nicht bekannt geworden .

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15. Dezember 2007 13:16

Zu Ihrem Grundgestzdisput

Lutz Affeldt (LAFFO)

dass, was Sie zitieren steht wohl festgeschrieben und gilt allgemein als Gralshüter der Demokratie (der speziell Deutschen). Sie können gern auf diese Paragraphen klagen und werden feststellen, dass Sie im Deutschland des Jahres 2007 der letzte ... sind, der diese ungemein wichtigen Rechte einklagen kann. Obrigkeitshören war und ist in jeder Gesellschaftsform individulle Kapitulation oder auch einfach geistiger Selbstmord.
MbG aus dem Osten der Republik
Lutz Affeldt

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15. Dezember 2007 11:52

@@@ Herr Quell, zu Ihrer Information und Richtigstellung:

Hartmut Schliefkowitz (Kapau2007)

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)

§ 320
Tätige Reue(1) Das Gericht kann die Strafe in den Fällen des § 316c Abs. 1 nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder sonst den Erfolg abwendet.

(2) Das Gericht kann die in den folgenden Vorschriften angedrohte Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter in den Fällen 1. des § 315 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder Abs. 5,
2. des § 315b Abs. 1, 3 oder 4, Abs. 3 in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Nr. 1,
3. des § 318 Abs. 1 oder 6 Nr. 1,
4. des § 319 Abs. 1 bis 3


freiwillig die Gefahr abwendet, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.

(3) Nach den folgenden Vorschriften wird nicht bestraft, wer 1. in den Fällen des
a) § 315 Abs. 6,
b) § 315b Abs. 5,
c) § 318 Abs. 6 Nr. 2,
d) § 319 Abs. 4
freiwillig die Gefahr abwendet, bevor ein erheblicher Schaden entsteht, oder
2. in den Fällen des § 316c Abs. 4 freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder sonst die Gefahr abwendet.


(4) Wird ohne Zutun des Täters die Gefahr oder der Erfolg abgewendet, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.

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15. Dezember 2007 07:45

Tätige Reue??

Gerhard Quell (gquell)

Was ist das für eine Rechtsauffassung?
Eine tätige Reue gibt es in der deutschen Justiz nicht und das ist gut so. Denn wer soll bestimmen, wann tätige Reue ausreichend ist? Das ist wie eine Inquisition, egal ob schuldig oder unschuldig - das Ergebnis ist identisch. Übrigens kann niemand entscheiden, ob Reue ehrlich ist oder nicht!

Aber wie wäre es, wenn das Attentat auf Alfred Herrhausen endlich mal richtig aufgeklärt würde? Da gibt es eine Menge seltsamer Vorfälle während der Ermittlungen, die - nachdem die Täter sowieso feststanden - keinen mehr interessierten.

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14. Dezember 2007 21:27

Viel einfacher

Johann Vittel (havitt)

wäre es, unseren ehemaligen Innenminister Schily zu befragen. Der war damals Rechtsanwalt und Verteidiger der RAF. Als ehemaliger Minister und Abgeordneter könnte man heute von ihm verlangen, die Wahrheit zu sagen und die Namen zu nennen, die bei diesen Anschlägen wirklich dabei waren. Aber wahrscheinlich wird er sich nach 30 Jahren nicht mehr daran erinnern können. Egal, ob es sich dabei um einen Mord oder einen kleinen Taschendiebstahl handelt. Aber Fragen wird man ja noch stellen dürfen.

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14. Dezember 2007 21:24

In der Tat, die Straftat gehört aufgeklärt, wie andere auch!

Hartmut Schliefkowitz (Kapau2007)

Die Angehörigen möchten es wissen und Ihnen steht das Recht zur Seite. Niemand soll dabei gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen. Aber als Zeuge ist er dazu verpflichtet auszusagen, wenn er Straftaten Dritter beschreiben soll. Und mal ganz nebenbei: Würde die Bundesanwaltschaft oder auch das erkennende Gericht die Entlassung der Häftlinge von tätiger Reue abhängig gemacht haben, würden sich die Häftlinge zu überlegen gehabt haben, ob sie lückenlos über ihr Treiben Auskunft erteilen oder nicht. Wenn nicht, kann auch keine tätige Reue unterstellt werden, Keine tätige Reue, keine Haftentlassung.
Nun sind die entlassen und nun greift das Mittel der Beugehaft.
Es ist gut und richtig, dass die Bundesanwaltschaft die Opferseite in den Vordergrund stellt und für sie alle Rechtsmittel ausschöpft. Endlich den Mantel des Vergessens bemühen, weil es eine RAF nicht mehr gibt? Die schreckten vor nichts zurück. Menschenleben waren für die wohlfeil. Ausgerechnet bei denen soll Nachsicht geübt werden? Es ist das Verdienst der Verfolgungsbehörden, dass es eine RAF nicht mehr gibt, wenn auch die Methoden nicht immer rechtsstaatlicher Art waren. Der Erfolg heiligt zwar nicht immer die Mittel, aber hier jedoch ganz sicher.

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14. Dezember 2007 20:15

Gesetzesbruch durch die Bundesanwaltschaft???

Gerhard Quell (gquell)

Seit wann können Menschen in Deutschland gezwungen werden, sich selbst zu belasten??
Das ist kein Rechtsstaat mehr sondern eindeutig ein Unrechtsstaat!

DIe RAF-Zeit ist lange vorbei, es gibt einfach keine RAF mehr. Was soll also dieses sinnlose Gebohre in der Vergangenheit? Es ist heute schon so, daß ein Beschuldigter eher seine Unschuld beweisen muß als daß ihm eine Schuld nachgewiesen werden muß. Natürlich ist die Beweislastumkehr sinnvoll, schließlich lassen sich so die Kosten für die Justiz einsparen. Außerdem lassen sich so alle Deutschen - mit Ausnahme der Abgeordneten selbstverständlich - unter Generalverdacht stellen.

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