Förderpolitik

Von der linken in die rechte Tasche: Milliarden für die Familien

Die Treffsicherheit der Familienförderung muß erhöht werden

Die Treffsicherheit der Familienförderung muß erhöht werden

21. Juni 2006 Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen haben im vergangenen Jahr rund 240 Milliarden Euro ausgegeben, die Familien zugute kommen. Das waren rund 10,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Einschließlich der kostenlosen Hochschulausbildung würden sogar fast 11 Prozent des BIP erreicht. „Die Familienpolitik kann also kaum als Stiefkind im Kanon staatlicher Fürsorge bezeichnet werden“, schreibt das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) in einer Bestandsaufnahme. Allerdings seien die 240 Milliarden Euro eine Bruttogröße. Daß die Familien ihre Förderung zu einem großen Teil selbst über Steuern, Gebühren und Beiträge zahlten, sei nicht gegengerechnet. „Insofern ist jede die Familien begünstigende Leistung teilweise eine Zahlung von Mutters oder Vaters rechter Tasche in die linke auf dem Umweg über die Kassen des Staates, freilich nach Abzug von Verwaltungskosten“, stellt die IfW-Wissenschaftlerin Astrid Rosenschon klar.

Der Versuch des Staates, die finanziellen Nöte von Familien zu lindern und in jedem Einzelfall Gerechtigkeit herzustellen, habe zu einem Flickenteppich von fast 100 Leistungen mit unklaren Gesamtwirkungen geführt, rügt Rosenschon. Nötig sei daher eine Evaluierung und Bündelung der Maßnahmen, um die Treffsicherheit der Förderung zu erhöhen und die Verwaltungskosten zu senken.

Fundamentalreform des Arbeitsmarktes

Überprüft werden müßten ausdrücklich auch alle Regulierungen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen, die der Familiengründung im Wege stünden. „So wäre eine Fundamentalreform des Arbeitsmarktes wohl eine bessere Familienpolitik als die Aufstockung der einen oder anderen Familienkasse um einen marginalen Betrag“, mahnt Rosenschon. Auch würde eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten helfen, „Berufstätigkeit und Mutterrolle besser zu vereinbaren“. Da die öffentlichen Kassen leer seien, müsse Effizienzsteigerung Vorrang gegenüber neuen Leistungen haben.

Die Bundesregierung kommt in einer Reihe von Zusammenstellungen auf deutlich niedrigere Zahlen als das Kieler Institut. So summieren sich nach einem Bericht des Bundesfinanzministeriums die Leistungen für Familien im Jahr 2005 nur auf etwa 59 Milliarden Euro; davon entfallen 41 Milliarden Euro auf steuerliche und 18 Milliarden Euro auf sozialpolitische Maßnahmen. Dies betrifft allerdings nur den Bund und nicht wie in der IfW-Zusammenstellung alle Gebietskörperschaften. Das Ministerium weist selbst darauf hin, daß nahezu 85 Milliarden Euro für die Kinder zusammenkämen, wenn man die Kosten für Jugendhilfe und Kindergärten (13 Milliarden Euro) und für die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (12 Milliarden Euro) hinzuzähle.

4,5 Prozent des BIP

Der Sozialbericht der Bundesregierung wiederum listet für das Jahr 2004 gesamte Ausgaben und Leistungen für Ehe und Familie von 98,8 Milliarden Euro auf. Zählt man die Leistungen der privaten Arbeitgeber hinzu, kommt man auf 101 Milliarden Euro oder 4,5 Prozent des BIP, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele hervorgeht (F.A.Z. vom 2. März).

In der Aufstellung des Sozialberichts seien dabei aber die familienpolitischen Aktivitäten der fünf Sozialversicherungsträger nicht erfaßt, die im vergangenen Jahr mehr als 53 Milliarden Euro betragen hätten, erläutert das IfW. Außerdem fehlten beispielsweise die Ausgaben für den kostenlosen Schulbesuch sowie die Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung für Kindererziehungszeiten.

Europäischer Vergleich

Dabei stellten gerade die Zahlungen für allgemeinbildende und berufliche Schulen mit 50,7 Milliarden Euro einen der größten Ausgabenblöcke dar; sie würden allerdings von der Bundesregierung als Bildungsausgaben und nicht als Familienleistungen gebucht. Weitere wichtige Posten sind nach Angaben des IfW das Kindergeld und die steuerli- chen Kinderfreibeträge (36,2Milliarden Euro) sowie die beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Familienmitglieder in der Krankenversicherung (25 Milliarden Euro, davon die Hälfte für Kinder) und in der Pflegeversicherung (4,9 Milliarden Euro, davon für Kinder knapp eine Milliarde Euro). Dazu kämen die staatlichen Ausgaben für Kindertageseinrichtungen (12,2 Milliarden Euro), die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung (11,7 Milliarden Euro), die Familienzuschläge im öffentlichen Dienst (6,8 Milliarden Euro) sowie die Ausgaben für Jugendhilfe (6,2 Milliarden Euro).

Wie das Bundesfinanzministerium betont, liegt Deutschland speziell mit dem Kindergeld im europäischen Vergleich nach Luxemburg an zweiter Stelle. Hierzulande werden für das erste bis dritte Kind 154 Euro im Monat gezahlt, vom vierten Kind an erhöht sich der Betrag auf 179 Euro. In Luxemburg erhalten Familien mit einem Kind 168,15 Euro, mit zwei Kindern insgesamt 399,28 Euro und mit drei Kindern 727,26 Euro. Für jedes weitere Kind werden 327,85 Euro gezahlt. Nicht nur nach dem Normalsatz, sondern auch unter Berücksichtigung der im Ausland unter bestimmten Bedingungen gezahlten Zuschläge „kommen die Familien in Deutschland beim Kindergeld günstiger weg als in den meisten anderen EU-Staaten“, bilanziert das Ministerium.

Text: nf., F.A.Z., 21.06.2006, Nr. 141 / Seite 12
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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