
Was soll man untere dem folgenden Satz verstehen?:
"Und auch die Verfassungsrichter koennen nicht einfach ihre Beurteilung an die Stelle der uebrigen Verfassungsorgane stellen"?
Das wuerde ja das Verfassungsgericht mit den anderen Verfassungsorganen:Bundeskanzler,Bundespraesident auf die gleiche Stufe stellen. Das absolut oberste Gericht der Republik waere dann nur ein Verfassungsorgan unter den anderen. Dann waere es aber kein Gericht.
Schon der Bundestagspaesident Thierse sagte:Das Verfassungsgericht koenne sich nicht gegen 2 andere Verfassungsorgane aussprechen. Dann ist es,wie beim Fussballspiel: Bundeskanzler und Bundespraesident gegen Verfassungsgericht 2:1. Immer ein knapper,aber doch ein klarer Sieg.
Wieso kann aber der Bundespraesident die Gesetze eines Verfassungsorgans,naemlich des Bundestages unterzeichnen oder nicht unterzeichnen?
Und das Verfassungsgericht hat ein solches Recht nicht?
Ich verstehe nicht,wozu wir es denn dann haben?
Aber ich bin nur ein Waehler-in Wahrheit ein Stimmviech,wie man in Bayern nun voll zutreffend sagt-
den man nach Belieben zur Stimmabgabe rufen kann.
Dann ist seine abgegebene Stimme ab und weg and die Politiker koennen machen,was sie wollen.
Die Republik fuehrt niemand.Sie braucht auch keinen Fuehrer.
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik des Bundes.Also er fuehrt nicht mal die ganze Politik der Republik. So steht es zumindest im Grundgesetz.
Was nur da herumsteht,hat moeglicherweise wenig zu bestimmen.