Familie

Ist das Kind von mir?

Von Uta Rasche

18. Februar 2007 Nicht immer macht die Wahrheit frei, wie es die Bibel verspricht. Manchmal bricht sie einem das Herz. So erlebte es Frank S. Er ist 37 Jahre alt, ein Beamter in Niedersachsen. In seiner Nähe lebt ein zwölf Jahre altes Mädchen, von dem er bis vor sieben Jahren glaubte, dass es seine Tochter sei. Bis das Kind zwei war, lebte er mit der Mutter zusammen.

Obwohl die beiden nicht verheiratet waren, hatte er die Vaterschaft anerkannt. Er wechselte die Windeln, stand nachts auf, schob den Kinderwagen. Als sich die Mutter von ihm trennte, sah er das Kind jedes zweite Wochenende. Auch bei seinen Eltern war es regelmäßig zu Besuch. Bei einer urologischen Routine-Untersuchung stellte sich heraus, dass Frank S. zu mehr als neunzig Prozent zeugungsunfähig ist. Jetzt begann er, an der Vaterschaft zu zweifeln. Die Mutter des Kindes, auf seinen Verdacht angesprochen, schwieg. Frank S. schickte einen Kaugummi seiner vermeintlichen Tochter zu einem anonymen DNA-Test. Das Ergebnis: negativ. „Ich fühlte mich leer, betrogen, hintergangen“, sagt er.

Er klagt seit sechs Jahren

Die Wahrheit - mitunter lässt sie Welten einstürzen. Frank S. sagt immer noch „meine Tochter“, und es klingt so, als würde er sich selbst darüber wundern. Aber er möchte mit dem Mädchen weiterhin Kontakt haben, es auch freiwillig finanziell unterstützen - doch nicht mehr gezwungen sein, den vollen (Mindest-)Unterhalt von zurzeit 316 Euro im Monat (ansteigend mit dem Alter des Kindes) zu zahlen, während der biologische Vater keine solchen Verpflichtungen hat. „Ich denke nicht darüber nach, welche Summe da mittlerweile zusammenkommt, sonst mache ich mich nur noch mehr kaputt“, sagt er.

In sechs Verfahren über vier Instanzen (Amtsgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht) klagt er seit sechs Jahren dafür, dass sein anonymer Gentest und seine neunzigprozentige Zeugungsunfähigkeit als Anfangsverdacht dafür ausreichen, die Vaterschaft anzufechten. Seit er den Rechtsweg beschritten hat, lässt seine frühere Partnerin das Kind nicht mehr zu ihm, wohl aber zu den „Großeltern“. „Ich sehe die Kleine dort, das ist auch in Ordnung“, sagt er. Der Beziehung zu ihr hätten die Gerichtsverfahren nicht geschadet, sagt er. „Ein Vaterschaftstest verändert die Beziehung zur Mutter, nicht zum Kind.“

Neunzigprozentige Zeugungsunfähigkeit

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat er nun erreicht, dass dem Gesetzgeber aufgetragen wurde, bis Ende März kommenden Jahres eine Regelung zu finden, die Vätern die juristisch saubere Feststellung ihrer biologischen Vaterschaft erleichtert - auch gegen den Willen der Mutter. Vorstellbar wäre ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren, das einen vom Richter angeordneten Gentest einschließt. Käme dabei ein negatives Ergebnis heraus, könnte sich darauf eine Vaterschaftsanfechtungsklage stützen. Bisher war dafür ein absurd hoher „Anfangsverdacht“ nötig: Im Fall von Frank S. reichte seine neunzigprozentige Zeugungsunfähigkeit nicht aus, ein heimlicher Test darf nicht verwendet werden. Mit der neuen Regelung könnte sich ein vermeintlicher Vater leichter seiner Unterhaltszahlungen entledigen und würde so frei für die Gründung einer neuen Familie.

Manche Männer befürchten, dass sie die Umgangsrechte mit einem Kind, das sie über Jahre hinweg liebgewonnen haben und für ihr eigenes hielten, im Fall einer Vaterschaftsanfechtungsklage verlieren. Das muss nicht so sein. Schon jetzt gibt es auch für Personen, die nicht die leiblichen Eltern sind, aber schon immer mit dem Kind Kontakt hatten, ein gesetzliches Umgangsrecht. Das betrifft zum Beispiel die Großeltern. Es gilt aber auch für den sozialen Vater - denn im Kern handelt es sich dabei um ein Recht des Kindes.

Die Labors freuen sich

Die Unterscheidung zwischen biologischem, sozialem und juristischem Vater wird die Gerichte in Zukunft stärker beschäftigen. Zunehmen wird auch die Zahl der gerichtlich angeordneten Vaterschaftstests. Darauf freuen sich bereits die qualifizierten Labors. Sie sind im Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten zusammengeschlossen und haben sich schon vor Jahren verpflichtet, keine anonym entnommenen Materialien für Gentests anzunehmen. Die Proben werden unter Aufsicht und nach Vorlage von Ausweispapieren entnommen, zugleich werden die Probanden mit Polaroidkameras fotografiert oder per Fingerabdruck zweifelsfrei identifiziert. Jürgen Henke, Vorsitzender dieses Verbandes, schätzt die Anzahl der gerichtlich angeordneten Vaterschaftstests derzeit auf 15.000 bis 25.000. „Wenn man erlebt, was bei Vaterschaftstests so alles passieren kann, halte ich heimliche Tests für verantwortungslos“, sagt er.

Der „Väteraufbruch für Kinder“ hingegen bedauert, dass heimliche Tests weiterhin nicht vor Gericht als Beweismittel gelten. Dietmar Nikolai Webel, evangelischer Pfarrer und Sprecher des Verbandes, nennt sie selbstbestimmt. „Heimlich“, so sagt er, klinge schon nach „verboten“. Dabei verschaffe ein solcher Test einem Mann nur das gleiche Wissen, das die Frau bereits habe. Wegen der großen Konflikte, die infolge eines Tests aufbrechen können, fordert er eine Pflichtberatung wie vor Schwangerschaftsabbrüchen. In den vielen Fallgeschichten, die der „Väteraufbruch für Kinder“ sammelt, wird deutlich, dass die meisten Männer, die durch einen Test die Gewissheit erlangen, leibliche Kinder zu haben, darüber glücklich sind. Ein negativer Test verursacht hingegen fast immer Leid.

Frank S. ist über das Verfassungsgerichtsurteil weder glücklich noch unglücklich. Er hätte lieber seine Vaterschaftsanfechtungsklage sofort begonnen - nun wartet er die neue Regelung ab. Stolz ist hingegen sein Anwalt auf das Erreichte. „Wir haben Rechtsgeschichte geschrieben“, sagt der Stuttgarter Verfassungsrechtler Rüdiger Zuck. Zuck, selbst Vater dreier erwachsener Kinder, hält die naturgegebene Ungewissheit des Mannes über seine Vaterschaft eigentlich für verschmerzbar. „Wenn ein Mann in einer intakten Ehe lebt und wunderbare Kinder hat, ist diese Frage nicht entscheidend.“ Auch nicht für die Frau?



Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 18.02.2007, Nr. 7 / Seite 5
Bildmaterial: AP, F.A.Z.-Greser&Lenz

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