08. August 2007 Weniger Bürokratie? Das klingt immer gut. Weniger Formulare, weniger Telefonate, weniger Schlangestehen in Behörden – wer wollte das nicht? Deshalb soll es nach dem Willen der Bundesregierung demnächst ein komplett elektronisches Steuerverfahren geben, mit einer Steuernummer, die den Bürger von der Wiege bis ins Jenseits begleitet – sie wird nämlich sicherheitshalber bis 20 Jahre nach dem Tod gespeichert.
Die zentrale Erfassung aller Steuerdaten soll es dem Bürger einfacher machen. Dieses Ziel wird ohne Zweifel erreicht werden. Einfacher wird es auch für den Staat: Niemand kann sich mehr durch Umzüge, Haupt- und Nebenwohnungen der Zuordnung entziehen. Sekundenschnell können Gehälter, Renten und sonstige Einnahmen abgerufen werden. Kurzum: Die Behörden werden Missetätern schneller auf die Schliche kommen – und das sind in Steuersachen nicht wenige.
Törichter Vergleich mit der DDR
Der Preis, den alle Bürger für diesen elektronischen Zentralismus zahlen müssen, ist nicht gering. Aber man hat sich schon daran gewöhnt: Der Staat muss sparen. Er spart an Streifenpolizisten und investiert in Überwachungskameras. Er kann sich Observationen durch Beamte nicht mehr leisten und ist deshalb auf akustische und elektronische Überwachung angewiesen. Das Speichern von Daten ist vergleichsweise billig.
Damit dieser Trend für den Rechtsstaat gleichwohl nicht zu teuer wird, muss genau darauf geachtet werden, zu welchem Zweck welche Daten wie lange gespeichert werden. Und es muss klar geregelt sein, wer darauf zugreifen darf. Ist es ausgeschlossen, dass auch andere Behörden oder gar Arbeitgeber sich informieren können?
Es ist töricht, jetzt reflexhaft die DDR mit ihrer persönlichen Kennzahl für jeden Bürger zum Vergleich heranzuziehen. Der Datenschutz, dessen Bedeutung sich zweifellos gewandelt hat, wird nicht abgeschafft. Aber das – oft überhöhte – Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss bei solchen Gelegenheiten verteidigt werden. Es ist ein Freiheitsrecht, das nur mit guten Gründen eingeschränkt werden darf. Solche Gründe lassen sich auch für ein vereinfachtes Steuerverfahren finden. Mehr Effektivität und technische Machbarkeiten sind allerdings keine Grundwerte an sich.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa